09.09.2012 11:50 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
BGH urteilt zum Vorteil der Clerical Medical Anleger
BGH urteilt zum Vorteil der Clerical Medical AnlegerKurzfassung: Die ersten Urteile des höchsten deutschen Gerichts in Sachen Clerical Medical begünstigen die Anleger ganz deutlich.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 09.09.2012] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Die Richter aus Karlsruhe erkannten in den zur Entscheidung stehenden Fällen die Schadenersatzansprüche gegen den beklagten Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) aus England an. Das Gericht urteilte hier, dass CMI ihren Kunden grundsätzlich die anfangs zugesagten Erträge aus ihren Verträgen auskehren müsse. Dies soll losgelöst von dem jeweils ermittelten Wert der Versicherung gelten. Selbiges soll auch für die Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen gelten.
Mit seinen aktuellen Entscheidungen hat der BGH (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) nahezu alle in der letzten Zeit ergangenen positiven Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der Clerical Medical Kunden bestätigt, und so deren Rechte weiter gestärkt.
Darüber hinaus waren auch Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht worden. Diese dürften nicht allein aufgrund des Vorliegens der Auszahlungsansprüche zurückgewiesen werden, so die Richter. Ein Schaden sei schon dann gegeben, wenn die Verträge wirtschaftliche Nachteile für die Kunden berge.
Der BGH soll jedoch die Haftung der CMI deutlich bejaht haben. An diese Ausführungen werden sich die Gerichte der unteren Instanzen wohl halten müssen. Der BGH verwies die zu überprüfenden Urteile an die Oberlandesgerichte zurück, um die Sachverhalte aufzuklären.
Seinen bestehenden Aufklärungspflichten sei der englische Lebensversicherer insbesondere dadurch nicht nachgekommen, dass er den Kunden ein unrichtiges Bild von den zu erwartenden Renditen vermittelt habe. Außerdem seien die Kunden vorliegend nach der Auffassung des Gerichts auch hinsichtlich der Funktionsweise der Versicherungen nur unzureichend aufgeklärt worden. Unter anderem aus diesen Gründen bestätigte der BGH auch die Verletzung von Aufklärungspflichten durch CMI, welche in den vergangenen Monaten bereits von mehreren Oberlandesgerichten festgestellt worden seien.
Inzwischen sind immer mehr Kunden erfolgreich gegen CMI vorgegangen. Durch die nun ergangenen Entscheidungen haben sich die Aussichten geschädigter Anleger noch einmal verbessert.
Betroffenen Anlegern ist es gerade nach diesen kürzlich ergangenen Urteilen zu empfehlen, ihre rechtlichen Möglichkeiten zeitnah von einem versierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt kann Ihren Fall umfassend und einzelfallbezogen prüfen, und Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen.
http://www.grprainer.com/Clerical-Medical.html
Mit seinen aktuellen Entscheidungen hat der BGH (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) nahezu alle in der letzten Zeit ergangenen positiven Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der Clerical Medical Kunden bestätigt, und so deren Rechte weiter gestärkt.
Darüber hinaus waren auch Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht worden. Diese dürften nicht allein aufgrund des Vorliegens der Auszahlungsansprüche zurückgewiesen werden, so die Richter. Ein Schaden sei schon dann gegeben, wenn die Verträge wirtschaftliche Nachteile für die Kunden berge.
Der BGH soll jedoch die Haftung der CMI deutlich bejaht haben. An diese Ausführungen werden sich die Gerichte der unteren Instanzen wohl halten müssen. Der BGH verwies die zu überprüfenden Urteile an die Oberlandesgerichte zurück, um die Sachverhalte aufzuklären.
Seinen bestehenden Aufklärungspflichten sei der englische Lebensversicherer insbesondere dadurch nicht nachgekommen, dass er den Kunden ein unrichtiges Bild von den zu erwartenden Renditen vermittelt habe. Außerdem seien die Kunden vorliegend nach der Auffassung des Gerichts auch hinsichtlich der Funktionsweise der Versicherungen nur unzureichend aufgeklärt worden. Unter anderem aus diesen Gründen bestätigte der BGH auch die Verletzung von Aufklärungspflichten durch CMI, welche in den vergangenen Monaten bereits von mehreren Oberlandesgerichten festgestellt worden seien.
Inzwischen sind immer mehr Kunden erfolgreich gegen CMI vorgegangen. Durch die nun ergangenen Entscheidungen haben sich die Aussichten geschädigter Anleger noch einmal verbessert.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com/
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