09.09.2012 11:53 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Bei fehlerhafter Anlageberatung einer Einzelfirma kann nach einem Urteil des BGH eine Haftung einer namensgleichen GmbH in Betracht kommen.
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Autor der Pressemeldung "Haftung einer GmbH bei namensgleicher Einzelfirma" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.