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Neue Erkenntnisse zur Weiternutzung einer Leasingsache im Insolvenzeröffnungsverfahren
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In seinem Urteil vom 28.06.2012 (AZ: IX ZR 219/10) äußerte sich der Bundesgerichtshof zur Nutzung von Leasingsachen bei der Fortführung des Geschäftsbetriebes des Leasingnehmers durch einen starken Insolvenzverwalter. Insbesondere klärte er über die möglichen Ansprüche des Leasinggebers und die damit verbundenen Beweisschwierigkeiten in solchen Fallkonstellationen auf. ... weiter lesen Quelle
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