09.09.2012 11:55 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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In seinem Urteil vom 28.06.2012 (AZ: IX ZR 219/10) äußerte sich der Bundesgerichtshof zur Nutzung von Leasingsachen bei der Fortführung des Geschäftsbetriebes des Leasingnehmers durch einen starken Insolvenzverwalter. Insbesondere klärte er über die möglichen Ansprüche des Leasinggebers und die damit verbundenen Beweisschwierigkeiten in solchen Fallkonstellationen auf.
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Autor der Pressemeldung "Neue Erkenntnisse zur Weiternutzung einer Leasingsache im Insolvenzeröffnungsverfahren" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.