10.09.2012 22:32 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Mit dem Beschluss vom 12.07.2012 (Aktenzeichen: IX ZR 217/11) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die von einem Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach ihrer Insolvenzeröffnung gegen einen Gesellschaftsgläubiger erhobene Klage auf Feststellung, diesem gegenüber nicht persönlich für eine Verbindlichkeit der Gesellschaft zu haften, unzulässig ist.
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Autor der Pressemeldung "BGH zur persönlichen Haftung eines Gesellschafters bei Insolvenz der Gesellschaft bürgerlichen Rechts" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.