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Befreiung von Steuerzahlungen bei dem Erwerb von Familienheimen
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Bei dem Erwerb eines selbstgenutzten Familienheims durch Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder im Erbfall ergeben sich nicht selten Fragen hinsichtlich der Gesetzesauslegung. Es geht letztlich um die Frage, was im Einzelnen unter den gesetzlichen Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung für den Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen zu verstehen ist. ... weiter lesen Quelle
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