Was Mieter und Vermieter über Betriebskosten wissen müssen
Immer wieder kommt es zwischen Mietern und Vermietern zum Streit, denn nicht alle Betriebskosten können auf den Mieter umgelegt werdenKurzfassung: Hier erfahren Mieter und Vermieter wie sie optimal auf steigende Betriebskosten reagieren können und was sie über Betriebskosten wissen sollten.
[wohnung-jetzt.de - 11.09.2012] Sobald der Sommer vorbei ist, steigt der Verbrauch von Heizenergie und Strom wieder an. Immer wieder kommt es dabei zwischen Mietern und Vermietern zum Streit, denn nicht alle Betriebskosten können auf den Mieter umgelegt werden.
Doch mit den steigenden Kosten für Heizenergie, Strom und Müll geraten sowohl Mieter, als auch Vermieter unter Druck. Denn die jährlich steigenden Betriebskosten, auch zweite Miete genannt, verärgern Mieter und Vermieter gleichermaßen. "Dabei gibt es durchaus Potential, die Kosten in den Griff zu bekommen, wenn sich Mieter und Vermieter an einige Handlungsempfehlungen halten", so Maxi Schwarz vom Online-Wohnungsmarkt wohnung-jetzt.de.
Zunächst sollte klar gestellt werden, welche Betriebskosten umlagefähig sind, und welche nicht. Viele Hausverwaltungen weisen in ihren Jahresabrechnungen umlagefähige und nicht umlagefähige Betriebskosten separat aus. Für die Mieter ergeben sich Sparpotentiale bei den verbrauchsabhängigen Kosten, für die Vermieter liegen die Einsparpotentiale in der sachgerechten Instandhaltung von Heizungsanlagen, Leitungssystemen und der Gebäudehülle.
Während die Mieter durch sachgerechtes Lüften und Heizen, durch die Nutzung von Vorhängen und Rollläden auf ihren Heizkostenverbrauch einwirken können, sollten die Vermieter darauf achten, dass sie in den Mietverträgen den Mietern erläutern, wie sie in der Wohnung ordnungsgemäß heizen und lüften. "Wenn sich Vermieter und Mieter auf klare Handlungsempfehlungen verständigen, können sie mehr bewirken, als wenn Sie sich wegen der umzulegenden Kosten streiten" meint Schwarz und verweist auf den Artikel zum Thema Betriebskosten auf ihrem Internet-Portal. Dort findet der geneigte Leser sowohl eine Aufstellung der Betriebskostenarten und deren Unterscheidung in umlagefähig und nicht umlagefähig. Desweiteren wird erläutert, weshalb Kosten der Gartenpflege und Kosten für Kleinreparaturen sowohl umlagefähig, als auch nicht umlagefähig sein können.
Bei den Handlungsempfehlungen reichen die Tipps für die Mieter von der Aufdeckung von Einsparpotentialen bis hin zur Wahl der passenden Energiesparlampe, der das Portal einen separaten Artikel widmet.
Den Vermietern legt Frau Schwarz nahe, vor allem auf die technischen Fähigkeiten ihrer Hausverwaltung zu achten und darauf, dass Heizsysteme regelmäßig überprüft und instand gehalten werden. Den vollständigen Artikel finden Sie hier: http://www.wohnung-jetzt.de/service/ratgeber_wohnung/betriebskosten.php
Doch mit den steigenden Kosten für Heizenergie, Strom und Müll geraten sowohl Mieter, als auch Vermieter unter Druck. Denn die jährlich steigenden Betriebskosten, auch zweite Miete genannt, verärgern Mieter und Vermieter gleichermaßen. "Dabei gibt es durchaus Potential, die Kosten in den Griff zu bekommen, wenn sich Mieter und Vermieter an einige Handlungsempfehlungen halten", so Maxi Schwarz vom Online-Wohnungsmarkt wohnung-jetzt.de.
Zunächst sollte klar gestellt werden, welche Betriebskosten umlagefähig sind, und welche nicht. Viele Hausverwaltungen weisen in ihren Jahresabrechnungen umlagefähige und nicht umlagefähige Betriebskosten separat aus. Für die Mieter ergeben sich Sparpotentiale bei den verbrauchsabhängigen Kosten, für die Vermieter liegen die Einsparpotentiale in der sachgerechten Instandhaltung von Heizungsanlagen, Leitungssystemen und der Gebäudehülle.
Während die Mieter durch sachgerechtes Lüften und Heizen, durch die Nutzung von Vorhängen und Rollläden auf ihren Heizkostenverbrauch einwirken können, sollten die Vermieter darauf achten, dass sie in den Mietverträgen den Mietern erläutern, wie sie in der Wohnung ordnungsgemäß heizen und lüften. "Wenn sich Vermieter und Mieter auf klare Handlungsempfehlungen verständigen, können sie mehr bewirken, als wenn Sie sich wegen der umzulegenden Kosten streiten" meint Schwarz und verweist auf den Artikel zum Thema Betriebskosten auf ihrem Internet-Portal. Dort findet der geneigte Leser sowohl eine Aufstellung der Betriebskostenarten und deren Unterscheidung in umlagefähig und nicht umlagefähig. Desweiteren wird erläutert, weshalb Kosten der Gartenpflege und Kosten für Kleinreparaturen sowohl umlagefähig, als auch nicht umlagefähig sein können.
Bei den Handlungsempfehlungen reichen die Tipps für die Mieter von der Aufdeckung von Einsparpotentialen bis hin zur Wahl der passenden Energiesparlampe, der das Portal einen separaten Artikel widmet.
Den Vermietern legt Frau Schwarz nahe, vor allem auf die technischen Fähigkeiten ihrer Hausverwaltung zu achten und darauf, dass Heizsysteme regelmäßig überprüft und instand gehalten werden. Den vollständigen Artikel finden Sie hier: http://www.wohnung-jetzt.de/service/ratgeber_wohnung/betriebskosten.php
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wohnung-jetzt.de, Frau Maxi Schwarz
St.-Cajetan-Str. 32, 81669 München, Deutschland
Tel.: 089/450 818 66; www.wohnung-jetzt.de
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