Refinanzierung von Schülerfahrkosten für Schüler mit Behinderungen an Ersatzschulen - Ministerium stellt Rechtslage klar

Kurzfassung: Refinanzierung von Schülerfahrkosten für Schüler mit Behinderungen an Ersatzschulen - Ministerium stellt Rechtslage klarDas Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:Nachfragen der Bezirk ...
[Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) - 11.09.2012] Refinanzierung von Schülerfahrkosten für Schüler mit Behinderungen an Ersatzschulen - Ministerium stellt Rechtslage klar

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:
Nachfragen der Bezirksregierung Münster zur Verfahrensweise von Ersatzschulträgern beim sogenannten Schülerspezialverkehr, mit dem Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen zur Schule gebracht werden können, haben zur Verunsicherung und Beunruhigung bei Eltern und Ersatzschulträgern geführt. Nachdem die Thematik sowohl durch einen Bericht der Bezirksregierung Münster als auch einen Hinweis des Landesbehindertenbeauftragten Anfang September an das Ministerium für Schule und Weiterbildung herangetragen worden ist, hat die Landesregierung bereits am 6. September die bestehende Rechtslage, an der sich nichts geändert hat, in einem Erlass an die Bezirksregierungen klarstellend erläutert. Hintergrund war die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Kosten für einen vom Ersatzschulträger eingerichteten Schülerspezialverkehr vom Land refinanziert werden. Im konkreten Fall ging es insbesondere um Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, denen im individuellen Einzelfall die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zugemutet werden kann. Schulministerin Sylvia Löhrmann stellt klar: "Die Sorgen der Eltern und Ersatzschulträger sind unbegründet: Entscheidet sich ein Ersatzschulträger dazu, nach Maßgabe der Schülerfahrkostenverordnung Schülerfahrkosten zu übernehmen, trägt das Land die daraus resultierenden Kosten."

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW)
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: (0211) 5867-40
Telefax: (0211) 5867-4555 und -3220
Mail: poststelle@msw.nrw.de
URL: http://www.schulministerium.nrw.de

Weitere Informationen
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW)
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW),
, 40221 Düsseldorf, Deutschland
Tel.: (0211) 5867-40; http://www.schulministerium.nrw.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW)

40221 Düsseldorf
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
(0211) 5867-40
Fax:
(0211) 5867-4555 und -3220
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/58714

https://www.prmaximus.de/pressefach/ministerium-für-schule-und-weiterbildung-des-landes-nordrhein-westfalen-msw-nrw-pressefach.html
Die Pressemeldung "Refinanzierung von Schülerfahrkosten für Schüler mit Behinderungen an Ersatzschulen - Ministerium stellt Rechtslage klar" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Refinanzierung von Schülerfahrkosten für Schüler mit Behinderungen an Ersatzschulen - Ministerium stellt Rechtslage klar" ist Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW), vertreten durch .