12.09.2012 11:50 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Bundestag
Bundestagspräsident Lammert begrüßt 'doppelte Klarstellung' durch das Bundesverfassungsgericht
Kurzfassung: Bundestagspräsident Lammert begrüßt "doppelte Klarstellung" durch das BundesverfassungsgerichtBundestagspräsident Norbert Lammert hat die "doppelte Klarstellung" des Bundesverfassungsgerichts in s ...
[Deutscher Bundestag - 12.09.2012] Bundestagspräsident Lammert begrüßt "doppelte Klarstellung" durch das Bundesverfassungsgericht
Bundestagspräsident Norbert Lammert hat die "doppelte Klarstellung" des Bundesverfassungsgerichts in seiner heutigen Entscheidung begrüßt. Zu begrüßen sei erstens die Feststellung, dass die vom Bundestag beschlossenen Verträge zu einem dauerhaften europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und dem damit verbundenen Fiskalpakt verfassungskonform sind. Zu begrüßen sei zweitens die Bestätigung des Gerichts, dass der Bundestag mit seiner Zustimmung zu diesen vertraglichen Vereinbarungen weder seine verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten im Allgemeinen noch seine haushaltsrechtlichen Kompetenzen und seine Budgetverantwortung im Besonderen an europäische Institutionen oder Organe abgetreten hat.
Die Klarstellung, dass auch die Regelungen zur Vertraulichkeit von Entscheidungen im Rahmen des ESM nicht als Begrenzung oder Ausschluss der Unterrichtungspflichten der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag und parlamentarischer Informations- und Kontrollrechte geltend gemacht werden kann, mache einmal mehr die zentrale Rolle deutlich, die das Grundgesetz dem Deutschen Bundestag bei politischen Entscheidungsprozessen auch dann zuweist, wenn sie die europäische Ebene betreffen, erklärte Lammert.
Hinweis für die Medien:
Die Pressebegegnung mit Bundestagspräsident Lammert heute um 13.30 Uhr (Reichstagsgebäude, Westlobby) findet wie angekündigt statt.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
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Platz der Republik 1
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Bundestagspräsident Norbert Lammert hat die "doppelte Klarstellung" des Bundesverfassungsgerichts in seiner heutigen Entscheidung begrüßt. Zu begrüßen sei erstens die Feststellung, dass die vom Bundestag beschlossenen Verträge zu einem dauerhaften europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und dem damit verbundenen Fiskalpakt verfassungskonform sind. Zu begrüßen sei zweitens die Bestätigung des Gerichts, dass der Bundestag mit seiner Zustimmung zu diesen vertraglichen Vereinbarungen weder seine verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten im Allgemeinen noch seine haushaltsrechtlichen Kompetenzen und seine Budgetverantwortung im Besonderen an europäische Institutionen oder Organe abgetreten hat.
Die Klarstellung, dass auch die Regelungen zur Vertraulichkeit von Entscheidungen im Rahmen des ESM nicht als Begrenzung oder Ausschluss der Unterrichtungspflichten der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag und parlamentarischer Informations- und Kontrollrechte geltend gemacht werden kann, mache einmal mehr die zentrale Rolle deutlich, die das Grundgesetz dem Deutschen Bundestag bei politischen Entscheidungsprozessen auch dann zuweist, wenn sie die europäische Ebene betreffen, erklärte Lammert.
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