12.09.2012 16:38 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Bundestag
Der zum Tode verurteilte iranische Pastor Youcef Nadarkhani ist frei
Kurzfassung: Der zum Tode verurteilte iranische Pastor Youcef Nadarkhani ist freiDer Ausschuss für Menschrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages erklärt:Mit großer Erleichterung haben wir erfahre ...
[Deutscher Bundestag - 12.09.2012] Der zum Tode verurteilte iranische Pastor Youcef Nadarkhani ist frei
Der Ausschuss für Menschrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages erklärt:
Mit großer Erleichterung haben wir erfahren, dass der seit Oktober 2009 inhaftierte iranische Pastor Youcef Nadarkhani am 8. September 2012 freigelassen wurde. Ihm drohte ursprünglich die Todesstrafe, weil er sich zum Christentum bekannt hatte und deshalb wegen Apostasie ("Abfall vom Islam") angeklagt und verurteilt wurde.
Die Mitglieder des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages hatten sich bereits im Oktober 2011 in einer gemeinsamen Erklärung für die Freilassung von Youcef Nadarkhani eingesetzt und die iranische Regierung auf die Verletzung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit hingewiesen, die einhergeht mit einem klaren Verstoß gegen die eigene Verfassung und die eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen.
Die Freilassung von Youcef Nadarkhani zeigt erneut, wie wichtig und lohnenswert es ist, sich weltweit für die Einhaltung der Menschenrechte einzusetzen. Deshalb werden die Ausschussmitglieder auch in Zukunft die Freilassung von politischen Gefangenen fordern. So wie sie es bereits für den iranische Menschenrechtsanwalt Abdolfattah Soltani getan haben, der wegen seines ausdauernden Einsatzes für die Menschenrechte zu 18 Jahren Haft und 20 Jahren Berufsverbot verurteilt wurde. Im Iran werden darüber hinaus noch zahlreiche andere Menschenrechtsaktivisten mit zum Teil sehr langen Haftstrafen im Gefängnis festgehalten.
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Die Mitglieder des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages hatten sich bereits im Oktober 2011 in einer gemeinsamen Erklärung für die Freilassung von Youcef Nadarkhani eingesetzt und die iranische Regierung auf die Verletzung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit hingewiesen, die einhergeht mit einem klaren Verstoß gegen die eigene Verfassung und die eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen.
Die Freilassung von Youcef Nadarkhani zeigt erneut, wie wichtig und lohnenswert es ist, sich weltweit für die Einhaltung der Menschenrechte einzusetzen. Deshalb werden die Ausschussmitglieder auch in Zukunft die Freilassung von politischen Gefangenen fordern. So wie sie es bereits für den iranische Menschenrechtsanwalt Abdolfattah Soltani getan haben, der wegen seines ausdauernden Einsatzes für die Menschenrechte zu 18 Jahren Haft und 20 Jahren Berufsverbot verurteilt wurde. Im Iran werden darüber hinaus noch zahlreiche andere Menschenrechtsaktivisten mit zum Teil sehr langen Haftstrafen im Gefängnis festgehalten.
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