12.09.2012 19:50 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Der BGH entschied in seinen ersten Urteilen in Sachen CMI sehr zugunsten von Anlegern des beklagten englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI). Den Anlegern wurden einerseits Schadenersatzansprüche zugesprochen und andererseits die Leistungsverpflichtungen von CMI aus den abgeschlossenen Verträgen bestätigt.
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Autor der Pressemeldung "Clerical Medical Anleger durch BGH Urteil in ihren Rechten gestärkt" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.