13.09.2012 16:05 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von DEUTSCHER TIERSCHUTZBUND e.V.
NRW-Landtag: Die Tierschutzverbandsklage ist auf dem Weg
Kurzfassung: NRW-Landtag: Die Tierschutzverbandsklage ist auf dem WegHeute befasst sich der Landtag in Nordrhein-Westfalen erneut mit der Tierschutzverbandsklage. Nach den vorgezogenen Neuwahlen startet das in der ...
[DEUTSCHER TIERSCHUTZBUND e.V. - 13.09.2012] NRW-Landtag: Die Tierschutzverbandsklage ist auf dem Weg
Heute befasst sich der Landtag in Nordrhein-Westfalen erneut mit der Tierschutzverbandsklage. Nach den vorgezogenen Neuwahlen startet das in der vergangenen Legislaturperiode weit fortgeschrittene Gesetzgebungsverfahren erneut mit der ersten Lesung im Plenum. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen rechnen damit, dass die Vorlage der Landesregierung nun zügig verabschiedet wird. Anerkannte Tierschutzverbände bekämen in NRW durch das Gesetz auch die Möglichkeit, bei tierschutzrelevanten Genehmigungsverfahren mitzuwirken.
"Tiernutzer können gegen alles und jeden klagen und damit ein Weniger an Tierschutz durchsetzen. Die Einhaltung der Tierschutzvorschriften kann dagegen nicht eingeklagt werden. Die vorgesehenen Beteiligungs- und Klagemöglichkeiten für seriöse Tierschutzverbände werden für einen fairen Ausgleich zwischen Tierschutz und Tiernutz sorgen", erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Der Präsident des Landestierschutzverbandes, Peer Fiesel, fügt an: "Das Klagerecht für den Tierschutz ist ein wirksames Instrument und logische Konsequenz, um dieses Staatsziel auch praktisch umzusetzen. Damit können beispielsweise einzelne Tierversuche oder umstrittene Haltungsformen in der Landwirtschaft auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden."
Die Verbandsklage ist in anderen Bereichen eine Selbstverständlichkeit. Auch im Naturschutz hat sie sich seit vielen Jahren bewährt. Missbrauch ist grundsätzlich ausgeschlossen: Nur Verbände, die in jahrelanger Arbeit ihre Seriosität und Fachkompetenz unter Beweis gestellt haben, werden vom Staat als klageberechtigt zugelassen. Eine Prozessflut wird es nicht geben. Alle Erfahrungen mit Verbandsklagen haben gezeigt, dass die zugelassenen Verbände nur selten von ihrem Klagerecht Gebrauch machen. Im Tierschutz wird es vor allem darum gehen, Präzedenzurteile zu erwirken.
Die beiden Tierschutzverbände begrüßen, dass die Landesregierung an ihrem Verbandsklagegesetz festhält. Bremen hat bereits 2007 ein Klagerecht im Tierschutz eingeführt. "Nordrhein-Westfalen kann jetzt den entscheidenden Ausschlag geben, um dem für den Tierschutz so wichtigen Rechtsinstrument auch bundesweit zum Durchbruch zu verhelfen", so Schröder.
DEUTSCHER TIERSCHUTZBUND e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Tel.: (0228) 60 49 60
Fax: (0228) 60 49 640
E-Mail: Kontaktformular
URL: www.tierschutzbund.de
Heute befasst sich der Landtag in Nordrhein-Westfalen erneut mit der Tierschutzverbandsklage. Nach den vorgezogenen Neuwahlen startet das in der vergangenen Legislaturperiode weit fortgeschrittene Gesetzgebungsverfahren erneut mit der ersten Lesung im Plenum. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen rechnen damit, dass die Vorlage der Landesregierung nun zügig verabschiedet wird. Anerkannte Tierschutzverbände bekämen in NRW durch das Gesetz auch die Möglichkeit, bei tierschutzrelevanten Genehmigungsverfahren mitzuwirken.
"Tiernutzer können gegen alles und jeden klagen und damit ein Weniger an Tierschutz durchsetzen. Die Einhaltung der Tierschutzvorschriften kann dagegen nicht eingeklagt werden. Die vorgesehenen Beteiligungs- und Klagemöglichkeiten für seriöse Tierschutzverbände werden für einen fairen Ausgleich zwischen Tierschutz und Tiernutz sorgen", erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Der Präsident des Landestierschutzverbandes, Peer Fiesel, fügt an: "Das Klagerecht für den Tierschutz ist ein wirksames Instrument und logische Konsequenz, um dieses Staatsziel auch praktisch umzusetzen. Damit können beispielsweise einzelne Tierversuche oder umstrittene Haltungsformen in der Landwirtschaft auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden."
Die Verbandsklage ist in anderen Bereichen eine Selbstverständlichkeit. Auch im Naturschutz hat sie sich seit vielen Jahren bewährt. Missbrauch ist grundsätzlich ausgeschlossen: Nur Verbände, die in jahrelanger Arbeit ihre Seriosität und Fachkompetenz unter Beweis gestellt haben, werden vom Staat als klageberechtigt zugelassen. Eine Prozessflut wird es nicht geben. Alle Erfahrungen mit Verbandsklagen haben gezeigt, dass die zugelassenen Verbände nur selten von ihrem Klagerecht Gebrauch machen. Im Tierschutz wird es vor allem darum gehen, Präzedenzurteile zu erwirken.
Die beiden Tierschutzverbände begrüßen, dass die Landesregierung an ihrem Verbandsklagegesetz festhält. Bremen hat bereits 2007 ein Klagerecht im Tierschutz eingeführt. "Nordrhein-Westfalen kann jetzt den entscheidenden Ausschlag geben, um dem für den Tierschutz so wichtigen Rechtsinstrument auch bundesweit zum Durchbruch zu verhelfen", so Schröder.
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