13.09.2012 23:59 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Der Bundesgerichthof (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) bejahte in jüngster Vergangenheit die Haftung der Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für eine Darlehensschuld der Gesellschaft, die bereits vor dem Eintritt des Anlegers in die Gesellschaft begründet worden war.
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Autor der Pressemeldung "BGH bestätigt Haftung von GbR-Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds für Altschulden" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.