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BGH bestätigt Haftung von GbR-Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds für Altschulden
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Der Bundesgerichthof (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) bejahte in jüngster Vergangenheit die Haftung der Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für eine Darlehensschuld der Gesellschaft, die bereits vor dem Eintritt des Anlegers in die Gesellschaft begründet worden war. ... weiter lesen Quelle
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