14.09.2012 13:00 Uhr in Energie & Umwelt von Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern verbessern die Lebensmittelüberwachung in Deutschland
Kurzfassung: Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern verbessern die Lebensmittelüberwachung in DeutschlandVSMK in Hamburg verständigt sich auf umfangreiche OrganisationsreformDie Verbraucherschutzministe ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 14.09.2012] Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern verbessern die Lebensmittelüberwachung in Deutschland
VSMK in Hamburg verständigt sich auf umfangreiche Organisationsreform
Die Verbraucherschutzministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben bei der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) am Freitag in Hamburg grundlegende Verbesserungen in der Organisation der Lebensmittelüberwachung beschlossen.
Im Mittelpunkt steht unter anderem eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Krisenfällen. Damit werden auch Konsequenzen aus der EHEC-Epidemie und dem Dioxin-Skandal 2011 gezogen. "Uns eint das gemeinsame Ziel, den gesundheitlichen Verbraucherschutz möglichst effektiv zu organisieren. Auf der Verbraucherschutzministerkonferenz haben sich Bund und Länder auf konkrete Maßnahmen verständigt, um das System der Lebensmittelüberwachung in Deutschland weiter zu verbessern. Ziel ist es, bei Lebensmittelkrisen künftig noch schneller handeln und die Aufklärung der Fälle deutlich beschleunigen zu können. Damit werden auch zahlreiche Anregungen des Bundesrechnungshofes aufgegriffen und vorgeschlagene Neuerungen auf den Weg gebracht", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner nach Abschluss der Konferenz am Freitag in Hamburg. "Wenn es um die Sicherheit und den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher geht, dürfen wir niemals stehenbleiben, sondern müssen die Standards und Instrumente immer wieder auf den Prüfstand stellen und wo nötig verbessern, um mögliche Risiken so weit wie möglich minimieren zu können. Hier ziehen die Bundesregierung und die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Länder an einem Strang."
Nachfolgend die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Neue Bund-Länder-Vereinbarung zum Krisenmanagement
Im Falle einer Ländergrenzen überschreitenden Krise im Bereich Lebensmittelsicherheit soll künftig ein Krisenrat auf der Ebene der Staatssekretäre sowie ein Krisenstab auf Ebene der zuständigen Abteilungsleiter einberufen werden. Das sieht die neue Bund-Länder-Vereinbarung für Krisenfälle vor, die bei der VSMK verabschiedet wurde. Die beiden genannten Gremien sollen künftig auf politischer bzw. auf fachlicher Ebene das Krisenmanagement und die Krisenkommunikation koordinieren. Durch Beschluss des Krisenrates kann gemäß der Vereinbarung außerdem eine Task Force "Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit" eingesetzt werden, deren zentrale Aufgabe die Aufklärung der Ursachen der jeweiligen Krisensituation ist. Eine solche Task Force war während der EHEC-Epidemie 2011 erstmals kurzfristig ins Leben gerufen worden: In dieser "Sonderkommission" arbeiteten Spezialisten von Bundes- und Landesbehörden sowie der EU-Lebensmittelbehörde EFSA erfolgreich zusammen, um die komplexen Lieferströme anhand von Einzeldaten zurückzuverfolgen und schließlich die Ursache für die Infektionskette aufzuklären. "Diese Art der Zusammenarbeit in einer der schwersten Krisen im Bereich Lebensmittelsicherheit in der Geschichte der Bundesrepublik hat sich bewährt", sagte Aigner. Die Task Force werde nun mit der aktuellen Bund-Länder-Vereinbarung fester Bestandteil des Krisenmanagements und wird im Krisenfall im Krisen- und Lagezentrum des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin arbeiten.
Gutachten des Bundesrechnungshofes
Der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung hatte auf Bitte von Ministerin Aigner im Jahr 2011 ein Gutachten über die Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes erstellt und darin vielfältige Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, eine Vielzahl der Anregungen des Bundesbeauftragten aufzugreifen und entsprechende Änderungen auf den Weg zu bringen. Einig sind sich die Beteiligten allerdings auch darüber, dass die geltende Kompetenzordnung des Grundgesetzes dabei unangetastet bleiben soll. Das heißt: Lebensmittelüberwachung ist und bleibt Ländersache. Dementsprechend verständigten sich die Verantwortlichen von Bund und Ländern darauf, vor allem jene Empfehlungen des Bundesrechnungshofes aufzugreifen, die Organisationsfragen auf Länderebene betreffen.
So haben die Länder beispielsweise zugesagt, den Aufbau spezialisierter und überregional tätiger Kontrollteams innerhalb der jeweiligen Landesgrenzen voran zu bringen. Das BVL hat hierzu bereits gemeinsam mit den Ländern einen Workshop durchgeführt. Ein weiterer Punkt auf der Agenda: Die EU-rechtlichen Vorschriften über die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln sollen durch ergänzende Anforderungen an Form, Verfahren und Zeiträume für das Bereitstellen der entsprechenden Informationen weiter konkretisiert werden. Ferner soll geprüft werden, wie die Eigenkontrollergebnisse von Lebensmittelunternehmen im Rahmen der amtlichen Überwachung bei der Einstufung der Unternehmen in Risikokategorien berücksichtigt werden können. Um die Sachkunde des Gastronomie-Personals hinsichtlich aller Fragen bezüglich der Lebensmittelsicherheit zu erhöhen, könnten schließlich zusätzliche Regelungen über spezielle Schulungsmaßnahmen geschaffen werden - auch dies geht auf eine Anregung des Rechnungshofes zurück.
Alle Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung sollen künftig in eine bundesweite Datenbank eingestellt werden. Das Verfahren wird bereits in einem Pilotprojekt mit fünf Ländern und unter der Leitung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit getestet. Es wird angestrebt, ein "Elektronisches Früherkennungs- und Informationssystem (eFI)" aufzubauen, um gesundheitliche Gefahren durch Lebensmittel noch frühzeitiger als bisher erkennen und effektiver gegensteuern zu können.
Weitere Informationen
Bundesrechnungshof zur Lebensmittelüberwachung
Kontakt:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 03 0 / 1 85 29 - 0
Telefax: 03 0 / 1 85 29 - 42 62
Mail: poststelle@bmelv.bund.de
URL: http://www.bml.de
VSMK in Hamburg verständigt sich auf umfangreiche Organisationsreform
Die Verbraucherschutzministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben bei der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) am Freitag in Hamburg grundlegende Verbesserungen in der Organisation der Lebensmittelüberwachung beschlossen.
Im Mittelpunkt steht unter anderem eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Krisenfällen. Damit werden auch Konsequenzen aus der EHEC-Epidemie und dem Dioxin-Skandal 2011 gezogen. "Uns eint das gemeinsame Ziel, den gesundheitlichen Verbraucherschutz möglichst effektiv zu organisieren. Auf der Verbraucherschutzministerkonferenz haben sich Bund und Länder auf konkrete Maßnahmen verständigt, um das System der Lebensmittelüberwachung in Deutschland weiter zu verbessern. Ziel ist es, bei Lebensmittelkrisen künftig noch schneller handeln und die Aufklärung der Fälle deutlich beschleunigen zu können. Damit werden auch zahlreiche Anregungen des Bundesrechnungshofes aufgegriffen und vorgeschlagene Neuerungen auf den Weg gebracht", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner nach Abschluss der Konferenz am Freitag in Hamburg. "Wenn es um die Sicherheit und den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher geht, dürfen wir niemals stehenbleiben, sondern müssen die Standards und Instrumente immer wieder auf den Prüfstand stellen und wo nötig verbessern, um mögliche Risiken so weit wie möglich minimieren zu können. Hier ziehen die Bundesregierung und die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Länder an einem Strang."
Nachfolgend die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Neue Bund-Länder-Vereinbarung zum Krisenmanagement
Im Falle einer Ländergrenzen überschreitenden Krise im Bereich Lebensmittelsicherheit soll künftig ein Krisenrat auf der Ebene der Staatssekretäre sowie ein Krisenstab auf Ebene der zuständigen Abteilungsleiter einberufen werden. Das sieht die neue Bund-Länder-Vereinbarung für Krisenfälle vor, die bei der VSMK verabschiedet wurde. Die beiden genannten Gremien sollen künftig auf politischer bzw. auf fachlicher Ebene das Krisenmanagement und die Krisenkommunikation koordinieren. Durch Beschluss des Krisenrates kann gemäß der Vereinbarung außerdem eine Task Force "Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit" eingesetzt werden, deren zentrale Aufgabe die Aufklärung der Ursachen der jeweiligen Krisensituation ist. Eine solche Task Force war während der EHEC-Epidemie 2011 erstmals kurzfristig ins Leben gerufen worden: In dieser "Sonderkommission" arbeiteten Spezialisten von Bundes- und Landesbehörden sowie der EU-Lebensmittelbehörde EFSA erfolgreich zusammen, um die komplexen Lieferströme anhand von Einzeldaten zurückzuverfolgen und schließlich die Ursache für die Infektionskette aufzuklären. "Diese Art der Zusammenarbeit in einer der schwersten Krisen im Bereich Lebensmittelsicherheit in der Geschichte der Bundesrepublik hat sich bewährt", sagte Aigner. Die Task Force werde nun mit der aktuellen Bund-Länder-Vereinbarung fester Bestandteil des Krisenmanagements und wird im Krisenfall im Krisen- und Lagezentrum des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin arbeiten.
Gutachten des Bundesrechnungshofes
Der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung hatte auf Bitte von Ministerin Aigner im Jahr 2011 ein Gutachten über die Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes erstellt und darin vielfältige Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, eine Vielzahl der Anregungen des Bundesbeauftragten aufzugreifen und entsprechende Änderungen auf den Weg zu bringen. Einig sind sich die Beteiligten allerdings auch darüber, dass die geltende Kompetenzordnung des Grundgesetzes dabei unangetastet bleiben soll. Das heißt: Lebensmittelüberwachung ist und bleibt Ländersache. Dementsprechend verständigten sich die Verantwortlichen von Bund und Ländern darauf, vor allem jene Empfehlungen des Bundesrechnungshofes aufzugreifen, die Organisationsfragen auf Länderebene betreffen.
So haben die Länder beispielsweise zugesagt, den Aufbau spezialisierter und überregional tätiger Kontrollteams innerhalb der jeweiligen Landesgrenzen voran zu bringen. Das BVL hat hierzu bereits gemeinsam mit den Ländern einen Workshop durchgeführt. Ein weiterer Punkt auf der Agenda: Die EU-rechtlichen Vorschriften über die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln sollen durch ergänzende Anforderungen an Form, Verfahren und Zeiträume für das Bereitstellen der entsprechenden Informationen weiter konkretisiert werden. Ferner soll geprüft werden, wie die Eigenkontrollergebnisse von Lebensmittelunternehmen im Rahmen der amtlichen Überwachung bei der Einstufung der Unternehmen in Risikokategorien berücksichtigt werden können. Um die Sachkunde des Gastronomie-Personals hinsichtlich aller Fragen bezüglich der Lebensmittelsicherheit zu erhöhen, könnten schließlich zusätzliche Regelungen über spezielle Schulungsmaßnahmen geschaffen werden - auch dies geht auf eine Anregung des Rechnungshofes zurück.
Alle Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung sollen künftig in eine bundesweite Datenbank eingestellt werden. Das Verfahren wird bereits in einem Pilotprojekt mit fünf Ländern und unter der Leitung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit getestet. Es wird angestrebt, ein "Elektronisches Früherkennungs- und Informationssystem (eFI)" aufzubauen, um gesundheitliche Gefahren durch Lebensmittel noch frühzeitiger als bisher erkennen und effektiver gegensteuern zu können.
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10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 03 0 / 1 85 29 - 0
Telefax: 03 0 / 1 85 29 - 42 62
Mail: poststelle@bmelv.bund.de
URL: http://www.bml.de
Weitere Informationen
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV),
, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 03 0 / 1 85 29 - 0; http://www.bml.de
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