14.09.2012 15:02 Uhr in Auto & Motorrad von SPD-Bundestagsfraktion
Reform der Schifffahrtsbehörden: Nullnummer auf allen Ebenen
Kurzfassung: Reform der Schifffahrtsbehörden: Nullnummer auf allen EbenenAnlässlich neuer Gutachten zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsf ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 14.09.2012] Reform der Schifffahrtsbehörden: Nullnummer auf allen Ebenen
Anlässlich neuer Gutachten zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gustav
Herzog:
Die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) ist an Stümperei kaum zu übertreffen. Seit Oktober 2010 versuchen Privatisierungsideologen der FDP und ein Ministeriumsmitarbeiter die Bundesverwaltung nach eigenen Wünschen zusammenzuschustern. Unter dem Deckmantel der Modernisierung und Verschlankung treiben sie die Verwaltung in ein Chaos sondergleichen. Der Vorgang bindet enorme Ressourcen und trägt Verunsicherung sowohl in die WSV als auch in den gesamten Verkehrsträger, die verladende Wirtschaft bis hin zu den Wassertouristen und Anwohnern von Wasserstraßen. Jetzt stellt sich die Frage der Verfassungsmäßigkeit von Ziel und Handeln.
Der Deutsche Beamtenbund hat ein Rechtsgutachten bei Prof. Matthias Pechstein in Auftrag gegeben, das eindeutig zu dem Schluss kommt, dass der schon heute erreichte Vergabeumfang nur schwer mit Artikel 89 des Grundgesetzes zu vereinbaren ist. Die Privatisierungsphantasien der FDP brechen damit eindeutig.
Eine von der SPD-Bundestagsfraktion beauftragte Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags kommt ferner zu dem Schluss, dass das Ministerium Parlament und Länder zu beteiligen hat. Die Generaldirektion (GDWS), die in Bonn neu installiert werden soll und als Mittelbehörde bezeichnet wird, ist eindeutig eine selbstständige Bundesoberbehörde. Zur Errichtung dieser Behörde bedarf es eines Bundesgesetzes und der Beteiligung der Länder. Angesichts vernichtender Kritik aus den Ländern ist diese höchst unwahrscheinlich. Trotzdem hat Ramsauer noch vor Befassung der Ausschüsse einen Aufbaustab zur Installation der GDWS eingesetzt, er lässt Gebäude erkunden und Präsidenten bestellen.
Eine weitere Hürde für Ramsauers Reform sind die Beschlüsse aus der Föderalismusreform. Demnach kann und darf Ramsauer nicht nach Gutsherrenart Behörden installieren und schließen, wie es ihm gefällt, schon gar keine Oberbehörden. Zum 31.12.2020 beabsichtigt er sämtliche Außenstellen der WSV zu schließen. Davon betroffen wären nicht nur die sieben heutigen
Wasser- und Schifffahrtsdirektionen, sondern auch 14 Wasser- und Schifffahrtsämter, die durch die Reform in Außenstellen umgewandelt werden sollen.
Ramsauer sollte den bevorstehenden Wechsel des treibenden Staatssekretärs Scheuerle zum Nachdenken und Kurswechsel nutzen. Dabei sollte er auf seinen Ministerpräsidenten Horst Seehofer hören, der ihn in einem Schreiben unmissverständlich aufgefordert hat, keine weiteren Schritte in der Reform der WSV zu unternehmen.
Kontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/227-5 22 82
Telefax: 030/227-5 68 69
Mail: presse@spdfraktion.de
URL: http://www.spdfraktion.de
Anlässlich neuer Gutachten zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gustav
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Die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) ist an Stümperei kaum zu übertreffen. Seit Oktober 2010 versuchen Privatisierungsideologen der FDP und ein Ministeriumsmitarbeiter die Bundesverwaltung nach eigenen Wünschen zusammenzuschustern. Unter dem Deckmantel der Modernisierung und Verschlankung treiben sie die Verwaltung in ein Chaos sondergleichen. Der Vorgang bindet enorme Ressourcen und trägt Verunsicherung sowohl in die WSV als auch in den gesamten Verkehrsträger, die verladende Wirtschaft bis hin zu den Wassertouristen und Anwohnern von Wasserstraßen. Jetzt stellt sich die Frage der Verfassungsmäßigkeit von Ziel und Handeln.
Der Deutsche Beamtenbund hat ein Rechtsgutachten bei Prof. Matthias Pechstein in Auftrag gegeben, das eindeutig zu dem Schluss kommt, dass der schon heute erreichte Vergabeumfang nur schwer mit Artikel 89 des Grundgesetzes zu vereinbaren ist. Die Privatisierungsphantasien der FDP brechen damit eindeutig.
Eine von der SPD-Bundestagsfraktion beauftragte Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags kommt ferner zu dem Schluss, dass das Ministerium Parlament und Länder zu beteiligen hat. Die Generaldirektion (GDWS), die in Bonn neu installiert werden soll und als Mittelbehörde bezeichnet wird, ist eindeutig eine selbstständige Bundesoberbehörde. Zur Errichtung dieser Behörde bedarf es eines Bundesgesetzes und der Beteiligung der Länder. Angesichts vernichtender Kritik aus den Ländern ist diese höchst unwahrscheinlich. Trotzdem hat Ramsauer noch vor Befassung der Ausschüsse einen Aufbaustab zur Installation der GDWS eingesetzt, er lässt Gebäude erkunden und Präsidenten bestellen.
Eine weitere Hürde für Ramsauers Reform sind die Beschlüsse aus der Föderalismusreform. Demnach kann und darf Ramsauer nicht nach Gutsherrenart Behörden installieren und schließen, wie es ihm gefällt, schon gar keine Oberbehörden. Zum 31.12.2020 beabsichtigt er sämtliche Außenstellen der WSV zu schließen. Davon betroffen wären nicht nur die sieben heutigen
Wasser- und Schifffahrtsdirektionen, sondern auch 14 Wasser- und Schifffahrtsämter, die durch die Reform in Außenstellen umgewandelt werden sollen.
Ramsauer sollte den bevorstehenden Wechsel des treibenden Staatssekretärs Scheuerle zum Nachdenken und Kurswechsel nutzen. Dabei sollte er auf seinen Ministerpräsidenten Horst Seehofer hören, der ihn in einem Schreiben unmissverständlich aufgefordert hat, keine weiteren Schritte in der Reform der WSV zu unternehmen.
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, 11011 Berlin, Deutschland
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