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BGH erweitert Haftung von Steuerberatern bei Falschberatung über die Insolvenzantragspflicht
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Vor kurzem entschieden die Richter in Karlsruhe (BGH: Urteil vom 14.06.2012 - IX ZR 145/11) zuungunsten von Steuerberatern, die Kapitalgesellschaften in Insolvenzfragen beraten. Die Gesellschafter und der Geschäftsführer können in den Schutzbereich des zwischen einer GmbH und einem Steuerberater geschlossenen Vertrages einbezogen sein, welcher die Prüfung einer möglichen Insolvenzreife der GmbH zum Gegenstand hat. ... weiter lesen Quelle
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