17.09.2012 08:23 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Vor kurzem entschieden die Richter in Karlsruhe (BGH: Urteil vom 14.06.2012 - IX ZR 145/11) zuungunsten von Steuerberatern, die Kapitalgesellschaften in Insolvenzfragen beraten. Die Gesellschafter und der Geschäftsführer können in den Schutzbereich des zwischen einer GmbH und einem Steuerberater geschlossenen Vertrages einbezogen sein, welcher die Prüfung einer möglichen Insolvenzreife der GmbH zum Gegenstand hat.
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Die Pressemeldung "BGH erweitert Haftung von Steuerberatern bei Falschberatung über die Insolvenzantragspflicht" unterliegt dem Urheberrecht.
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Autor der Pressemeldung "BGH erweitert Haftung von Steuerberatern bei Falschberatung über die Insolvenzantragspflicht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.