18.09.2012 10:31 Uhr in Auto & Motorrad und in Wirtschaft & Finanzen von Kfzversicherungsvergleich.net
Preisunterschiede durch neue KFZ Typklassen
Teils erhebliche Preisunterschiede durch Veränderung der KFZ TypklassenKurzfassung: Teils erhebliche Preisunterschiede durch Veränderung der KFZ Typklassen
[Kfzversicherungsvergleich.net - 18.09.2012] Ob die Beiträge zur KFZ-Versicherung - ganz egal ob Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko - im nächsten Jahr ab- oder zunehmen werden, ist von der KFZ Typklassen Einstufung abhängig. Hierbei handelt es sich um einen jährlich vom Gesamtverband der deutschen Versicherungen (GDV) herausgegebenen Index, welcher das Schadensrisiko eines Fahrzeugs bestimmt. Die Einstufung der Typklassen erfolgt auf Basis der Unfallstatistiken und der Höhe der verursachten Schäden für jedes Fahrzeug jährlich neu. Hieraus folgt ganz logisch: umso höher der verursachten Schaden durch ein bestimmtes KFZ-Modell im letzten Jahr war, umso eher steigt auch die Versicherung. Sind durch ein Modell im vergangenen Jahr hingegen wenig Schäden verursacht worden, dann sinkt der Versicherungsbeitrag.
Umstufung der Typklassen
Für das Jahr 2012 ist von einer Veränderung der KFZ Typklassen bei rund einem Drittel aller Fahrzeuge auszugehen. Dabei ist anzumerken, dass die Veränderungen immer überschaubar sind, und die Einstufungen sich in aller Regel im Bereich einer Klasse auf- oder abwärts bewegen. Eine Umstufung über mehrere Klassen hinweg ist eine absolut seltene Ausnahme, wirkt sich dann aber gerade bei einer Kaskoversicherung spürbar aus. So kann eine Umstufung von bis zu drei Klassen in Verbindung mit einer ungünstigen Schadensfreiheitsklasse beispielsweise für erhöhte Kosten im Bereich von mehr als 300 EUR liegen. Dem Autofahrer kommt entgegen, dass er bei einer Beitragserhöhung aufgrund einer Umstufung der Typklasse seines KFZ kommt, eine Sonderkündigungsfrist über den regulären Stichtag des 30. November hinaus hat. Diese Frist beläuft sich auf vier Wochen nach Erhalt der Benachrichtigung über die anstehende Beitragserhöhung durch die Versicherung.
Die Typklasse als Berechnungsgrundlage
KFZ Typklassen werden für alle drei Versicherungsarten angewendet. Bei der Haftpflichtversicherung existieren 16 Typenklassen (10 - 25), bei der Vollkaskoversicherung gibt es 25 Klassen (10 -34) und die Teilkaskoversicherung verfügt über 24 Typenklassen (10 -33). Bestimmend für den Index der Typenklasse bei der Haftpflicht ist die tatsächliche Zahl der Verkehrsunfälle, während in den Kaskoversicherungen auch Diebstähle, Fahrzeugbrände oder Glasschäden die Einstufung beeinflussen. Die niedrige Typenklasse von 10 in der Haftpflicht beispielsweise wird nur an Oldtimer vergeben, da die Besitzer durch eine besonders vorsichtige Fahrweise auffallen. Einsteigermodelle hingegen erfahren in dieser Einteilung meist eine hohe Einstufung, was den erhöhten Schadensaufkommen bei Fahranfängern geschuldet ist. Mehr Infos zur Umstufung und zur Typklasse findet man unter www.kfzversicherungsvergleich.net/typklasse.php
Anzumerken ist dass es sich bei den KFZ Typklassen immer um eine Berechnungsgrundlage für die Versicherer handelt. Hieraus ergeben sich die teils erheblichen Preisunterschiede, welche beim Vergleich verschiedener versicherungsunternehmen auftreten können. Eine regelmäßige Prüfung der Versicherungskosten ist also angeraten, wenn es darum geht mögliche Kosten einsparen zu können.
Umstufung der Typklassen
Für das Jahr 2012 ist von einer Veränderung der KFZ Typklassen bei rund einem Drittel aller Fahrzeuge auszugehen. Dabei ist anzumerken, dass die Veränderungen immer überschaubar sind, und die Einstufungen sich in aller Regel im Bereich einer Klasse auf- oder abwärts bewegen. Eine Umstufung über mehrere Klassen hinweg ist eine absolut seltene Ausnahme, wirkt sich dann aber gerade bei einer Kaskoversicherung spürbar aus. So kann eine Umstufung von bis zu drei Klassen in Verbindung mit einer ungünstigen Schadensfreiheitsklasse beispielsweise für erhöhte Kosten im Bereich von mehr als 300 EUR liegen. Dem Autofahrer kommt entgegen, dass er bei einer Beitragserhöhung aufgrund einer Umstufung der Typklasse seines KFZ kommt, eine Sonderkündigungsfrist über den regulären Stichtag des 30. November hinaus hat. Diese Frist beläuft sich auf vier Wochen nach Erhalt der Benachrichtigung über die anstehende Beitragserhöhung durch die Versicherung.
Die Typklasse als Berechnungsgrundlage
KFZ Typklassen werden für alle drei Versicherungsarten angewendet. Bei der Haftpflichtversicherung existieren 16 Typenklassen (10 - 25), bei der Vollkaskoversicherung gibt es 25 Klassen (10 -34) und die Teilkaskoversicherung verfügt über 24 Typenklassen (10 -33). Bestimmend für den Index der Typenklasse bei der Haftpflicht ist die tatsächliche Zahl der Verkehrsunfälle, während in den Kaskoversicherungen auch Diebstähle, Fahrzeugbrände oder Glasschäden die Einstufung beeinflussen. Die niedrige Typenklasse von 10 in der Haftpflicht beispielsweise wird nur an Oldtimer vergeben, da die Besitzer durch eine besonders vorsichtige Fahrweise auffallen. Einsteigermodelle hingegen erfahren in dieser Einteilung meist eine hohe Einstufung, was den erhöhten Schadensaufkommen bei Fahranfängern geschuldet ist. Mehr Infos zur Umstufung und zur Typklasse findet man unter www.kfzversicherungsvergleich.net/typklasse.php
Anzumerken ist dass es sich bei den KFZ Typklassen immer um eine Berechnungsgrundlage für die Versicherer handelt. Hieraus ergeben sich die teils erheblichen Preisunterschiede, welche beim Vergleich verschiedener versicherungsunternehmen auftreten können. Eine regelmäßige Prüfung der Versicherungskosten ist also angeraten, wenn es darum geht mögliche Kosten einsparen zu können.
Weitere Informationen
Kfzversicherungsvergleich.net, Herr Andre Finzel
Am Schulacker 2, 64846 Gross-Zimmern, Germany
Tel.: 06071-826438; http://www.kfzversicherungsvergleich.net
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