19.09.2012 08:13 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Die heimliche Aufzeichnung eines Personalgespräches mit dem Handy durch einen Arbeitnehmer und die anschließende Drohung den Mitschnitt zu veröffentlichen, soll geeignet sein, das Vertrauensverhältnis zu dem Arbeitgeber nachhaltig zu stören.
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Autor der Pressemeldung "Kündigung bei heimlichem Handy-Mitschnitt eines Personalgespräches gerechtfertigt" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.