19.09.2012 08:26 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Der Betreiber einer Internetadresse hat in der Regel ein besonderes Interesse am Schutz seines Werbeauftritts im Internet vor Nachahmung. Ein solcher Schutz aus dem Urheberrecht ist allerdings nur ab einer gewissen Schöpfungshöhe sichergestellt.
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Autor der Pressemeldung "Nachahmungsschutz von Internetseiten" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.