Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Prof. Dr. Dr. h. c. Hans-Joachim Jentsch wird 75 Jahre alt

Kurzfassung: Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Prof. Dr. Dr. h. c. Hans-Joachim Jentsch wird 75 Jahre alt Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h. c. Hans-Joachim Jentsch voll ...
[Bundesverfassungsgericht - 19.09.2012] Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Prof. Dr. Dr. h. c. Hans-Joachim Jentsch wird 75 Jahre alt

Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h. c. Hans-Joachim Jentsch vollendet am 20. September 2012 sein 75.
Lebensjahr. Er gehörte dem Bundesverfassungsgericht als Mitglied des Zweiten Senats vom 3. Mai 1996 bis zum 28. September 2005 an.
Nach dem Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Marburg und dem Zweiten Staatsexamen mit anschließender Promotion ließ sich Hans-Joachim Jentsch 1966 als Rechtsanwalt in Wiesbaden nieder, wo er ab 1977 auch als Notar tätig war. 1976 wurde er Abgeordneter des Deutschen Bundestages, dem er bis 1982 angehörte. Im selben Jahr wurde Hans-Joachim Jentsch zum Oberbürgermeister von Wiesbaden gewählt und übte dieses Amt bis 1985 aus. Von 1987 bis 1990 war er Mitglied des Hessischen Landtags. Nach der Wiedervereinigung wurde er 1990 zum Justizminister des Freistaats Thüringen berufen. Nach seinem Ausscheiden aus diesem Amt im Jahr 1994 widmete Hans-Joachim Jentsch sich wieder seiner Tätigkeit als Anwalt in Wiesbaden und wurde 1995 im Nebenamt Richter am Thüringischen Verfassungsgerichtshof.
Am Bundesverfassungsgericht umfasste sein Dezernat unter anderem das Parteienrecht, das Wahlrecht sowie das Recht des öffentlichen Dienstes. Als Berichterstatter wirkte er an zahlreichen bedeutenden Urteilen und Beschlüssen des Zweiten Senats mit, so unter anderem an den Entscheidungen zum NPD-Verbotsverfahren (BVerfGE 107, 339) und zur Juniorprofessur (BVerfGE 111, 226) sowie der Entscheidung zur Auflösung des 15. Deutschen Bundestages durch die Stellung der Vertrauensfrage im August 2005, in der er seine von der Senatsmehrheit abweichende Meinung durch ein Sondervotum vertrat (BVerfGE 114, 121 [170]).
Im Juli 2002 wurde Hans-Joachim Jentsch von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena die Ehrendoktorwürde für seine wissenschaftlichen Leistungen auf dem Gebiet des Staats- und Verfassungsrechts und seine besonderen Verdienste um das Gemeinwesen und die Rechts- und Verfassungsentwicklung in Deutschland verliehen. Im Februar 2005 bestellte ihn der Thüringer Kultusminister zum Honorarprofessor. Außerdem erhielt Hans-Joachim Jentsch 2005 das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband und 2006 die Ehrenbürgerwürde der Stadt Wiesbaden. Im November 2010 verlieh ihm der hessische Ministerpräsident die Wilhelm-Leuschner-Medaille für Verdienste um die Deutsche Einheit.
Hans-Joachim Jentsch lebt heute in Wiesbaden.

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Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden. Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
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