19.09.2012 13:29 Uhr in Gesellschaft & Familie von SPD-Bundestagsfraktion
Trotz Henkels Aktenlieferung bleiben Fragen
Kurzfassung: Trotz Henkels Aktenlieferung bleiben FragenZur Aktenvorlage durch das Land Berlin an den Untersuchungsausschuss, erklärt die Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion im Untersuchungsausschuss "Terrorgru ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 19.09.2012] Trotz Henkels Aktenlieferung bleiben Fragen
Zur Aktenvorlage durch das Land Berlin an den Untersuchungsausschuss, erklärt die Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion im Untersuchungsausschuss "Terrorgruppe NSU" Eva Högl:
Es ist gut, dass Innensenator Henkel seine Blockadehaltung endlich aufgegeben und dem Ausschuss die Akten des LKA Berlin übermittelt hat. Dies hat lange genug gedauert und sein monatelanges Zögern und Zaudern hat viel Schaden angerichtet. Bei einem solchen Vorgehen ist es kein Wunder, dass das Vertrauen der Menschen in den Aufklärungswillen unserer Sicherheitsbehörden von Tag zu Tag weiter schwindet. Zur zweifelhaften Behauptung Henkels, es sei vom Generalbundesanwalt (GBA) gewünscht gewesen, die Akten zurückzuhalten, habe ich den GBA um schriftliche Stellungnahme gebeten.
Wir lassen uns im Untersuchungsausschuss nicht beirren, sondern setzen unsere Aufklärungsarbeit mit unverminderter Intensität fort.
Das Zaudern von Herrn Henkel ist nach Kenntnis der vorgelegten Akten noch unverständlicher geworden: Von den öffentlich durch den GBA angesprochenen fünf Hinweisen mit "Bezügen zu den aktuellen Ermittlungen" ist letztlich nur einer als wirklich relevant einzustufen, der auch vom GBA hervorgehoben wurde.
In der Tat wurde durch die Vertrauensperson im Jahr 2002 anlässlich eines Treffens in anderer Sache nebenbei ein Hinweis auf eine Person gegeben, die Kontakt zu den drei mit Haftbefehl gesuchten Personen aus Thüringen haben soll. Die Tatsache, dass diese Person in Kontakt mit den Untergetauchten stehen könnte, war laut Schäfer-Bericht den Thüringer Behörden allerdings bereits seit 1998 bekannt war.
Ob und - wenn ja - in welcher Weise die Information der Vertrauensperson durch das LKA Berlin damals an andere Stellen weitergegeben wurde, ist aus den übermittelten Akten nicht zu entnehmen. Festgestellt wird im Schäfer-Bericht allerdings auch, dass drei Monate nach diesem Hinweis die benannte Kontaktperson durch das Thüringer LKA aufgesucht und nach persönlichen Kontakten zu den drei Gesuchten befragt wurde.
Um die Frage nach der Weitergabe des Hinweises zu klären, rege ich an, dass der Ausschuss zusätzlich die Sachakte zu der benannten Kontaktperson in Berlin beizieht und die damals zuständigen VP-Führer des Berliner LKA als Zeugen vernimmt. Nur so kann jeder Zweifel ausgeräumt werden.
SPD-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/227-5 22 82
Telefax: 030/227-5 68 69
Mail: presse@spdfraktion.de
URL: http://www.spdfraktion.de
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Es ist gut, dass Innensenator Henkel seine Blockadehaltung endlich aufgegeben und dem Ausschuss die Akten des LKA Berlin übermittelt hat. Dies hat lange genug gedauert und sein monatelanges Zögern und Zaudern hat viel Schaden angerichtet. Bei einem solchen Vorgehen ist es kein Wunder, dass das Vertrauen der Menschen in den Aufklärungswillen unserer Sicherheitsbehörden von Tag zu Tag weiter schwindet. Zur zweifelhaften Behauptung Henkels, es sei vom Generalbundesanwalt (GBA) gewünscht gewesen, die Akten zurückzuhalten, habe ich den GBA um schriftliche Stellungnahme gebeten.
Wir lassen uns im Untersuchungsausschuss nicht beirren, sondern setzen unsere Aufklärungsarbeit mit unverminderter Intensität fort.
Das Zaudern von Herrn Henkel ist nach Kenntnis der vorgelegten Akten noch unverständlicher geworden: Von den öffentlich durch den GBA angesprochenen fünf Hinweisen mit "Bezügen zu den aktuellen Ermittlungen" ist letztlich nur einer als wirklich relevant einzustufen, der auch vom GBA hervorgehoben wurde.
In der Tat wurde durch die Vertrauensperson im Jahr 2002 anlässlich eines Treffens in anderer Sache nebenbei ein Hinweis auf eine Person gegeben, die Kontakt zu den drei mit Haftbefehl gesuchten Personen aus Thüringen haben soll. Die Tatsache, dass diese Person in Kontakt mit den Untergetauchten stehen könnte, war laut Schäfer-Bericht den Thüringer Behörden allerdings bereits seit 1998 bekannt war.
Ob und - wenn ja - in welcher Weise die Information der Vertrauensperson durch das LKA Berlin damals an andere Stellen weitergegeben wurde, ist aus den übermittelten Akten nicht zu entnehmen. Festgestellt wird im Schäfer-Bericht allerdings auch, dass drei Monate nach diesem Hinweis die benannte Kontaktperson durch das Thüringer LKA aufgesucht und nach persönlichen Kontakten zu den drei Gesuchten befragt wurde.
Um die Frage nach der Weitergabe des Hinweises zu klären, rege ich an, dass der Ausschuss zusätzlich die Sachakte zu der benannten Kontaktperson in Berlin beizieht und die damals zuständigen VP-Führer des Berliner LKA als Zeugen vernimmt. Nur so kann jeder Zweifel ausgeräumt werden.
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, 11011 Berlin, Deutschland
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