2 Euro-Münze "50 Jahre Élysée-Vertrag

Kurzfassung: 2 Euro-Münze "50 Jahre Élysée-Vertrag"Aus Anlass des 50. Jahrestages der Unterzeichnung des Élysée-Vertrages am 22. Januar 2013, mit dem die deutsch-französische Freundschaft begründet wurde, p ...
[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 19.09.2012] 2 Euro-Münze "50 Jahre Élysée-Vertrag"

Aus Anlass des 50. Jahrestages der Unterzeichnung des Élysée-Vertrages am 22. Januar 2013, mit dem die deutsch-französische Freundschaft begründet wurde, planen Deutschland und Frankreich die Herausgabe einer gemeinsamen 2-Euro-Münze. Damit wird zum ersten Mal eine motivgleiche Münze von zwei Mitgliedsstaaten der Euro-Zone emittiert.
Vor diesem Hintergrund beschloss die Bundesregierung heute in Abstimmung mit der Französischen Regierung , eine 2-Euro-Münze "50 Jahre Élysée-Vertrag" prägen zu lassen und im Januar 2013 auszugeben. Dieses gemeinsame Projekt gehört zu den Feierlichkeiten im Rahmen des deutsch-französischen Jahres vom September 2012 bis Juli 2013.
Dazu erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Das Motiv auf der Bildseite zeigt die Unterzeichner des Élysée-Vertrages, Bundeskanzler Konrad Adenauer und den Präsidenten der Französischen Republik, General Charles de Gaulle sowie ihre Unterschriften und einen Schriftzug mit dem Ausgabeanlass. Der Motiventwurf entstand in Zusammenarbeit zwischen der Staatlichen Münze Berlin und der Monnaie de Paris.
Die nationale Seite der Münze unterscheidet sich in Deutschland und Frankreich nur durch die Länderkennung sowie die nationalen Münz- bzw. Graveurszeichen.
Die Wertseite der Münze, die Randschrift und die technischen Parameter entsprechen denen der "normalen" 2-Euro-Umlaufmünze.
Der Münzrand der deutschen 2-Euro-Münze enthält in vertiefter Prägung unverändert die Inschrift "EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT" sowie einen stilisierten Bundesadler.
Die für den Umlauf gedachte Auflage der deutschen Version der Münze soll voraussichtlich 30 Millionen Stück betragen.
Die Münze ist gesetzliches Zahlungsmittel im gesamten Euro-Raum.

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Bundesministerium der Finanzen (BMF) Kernaufgabe des Bundesministers der Finanzen ist die Gestaltung der Finanzpolitik und die Grundausrichtung der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Ihm kommt damit eine zentrale Steuerungsfunktion innerhalb der Bundesregierung zu. Im Rahmen der vom Bundeskanzler vorgegebenen politischen Richtlinien koordiniert der Bundesfinanzminister die Haushaltsvoranschläge der einzelnen Ministerien und entwirft so den jährlichen Bundeshaushalt. Dabei verfügt der Minister über ein Widerspruchsrecht bei allen finanzpolitischen Entscheidungen der Regierung. So bündelt das Bundesfinanzministerium die finanziellen Belange der Regierung im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik.Im Rahmen der Steuerpolitik sichert die Bundesregierung die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates. Dabei muss gewährleistet sein, dass Leistungsanreize und Leistungswille der Bürger und Unternehmen nicht beeinträchtigt werden. Zudem muss die Steuerpolitik die Sicherung der ökologischen Grundlagen unseres Gemeinwesens unterstützen.Im Zuge des europäischen Integrations- (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion) und des weltweiten Globalisierungsprozesses gewinnt die europäische und internationale Wirtschafts- und Währungspolitik als zusätzlicher Aufgabenschwerpunkt zunehmend an Bedeutung.Darüber hinaus ist das Bundesministerium der Finanzen auch zuständig für die deutschen Postwertzeichen, die Regelung der Kriegsfolgelasten, das Bundesvermögen und den Zoll.
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