20.09.2012 08:05 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Das Bundesverfassungsgericht hat am 18.07.2012 entschieden, dass die Privilegierung von Ehegatten gegenüber eingetragenen Lebenspartnern in Hinblick auf die Grunderwerbsteuer bis zum Jahr 2010 gegen das Grundgesetz verstößt (AZ: 1 BvL 16/11). Die von dieser Steuer betroffenen Altfälle seit dem Jahr 2001 müssten demnach nachträglich privilegiert werden.
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Autor der Pressemeldung "Steuerliche Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten?" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.