20.09.2012 09:49 Uhr in Auto & Motorrad und in Wirtschaft & Finanzen von Kfzversicherungsvergleich.net
Kündigungsrecht zur KFZ Wechselsaison
Kündigungsrecht zur KFZ WechselsaisonKurzfassung: Wie fast alles wird auch die KFZ Versicherung stetig teurer, dagegen lässt sich letzten Endes nur eines tun, und zwar die Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Das Kündigungsrecht zur KFZ Wechselsaison gilt bis zu dem Stichtag am 30. November.
[Kfzversicherungsvergleich.net - 20.09.2012] Die Regelung sieht vor, dass wer bis zu diesem Termin seine KFZ Versicherung kündigt, am 01.01. des Folgejahres in eine andere günstigere KFZ Versicherung wechseln kann. Allerdings kann es auch dabei Ausnahmen geben. Lohnend ist es auf jeden Fall jährlich im Oktober oder November zu prüfen, ob die eigene Versicherung wirklich noch die günstigste ist. Ein Versicherungsvergleich im Internet gibt darüber schnell und zuverlässig Auskunft.
Versicherungsende liegt nicht immer am Jahresende
Eine Ausnahme von der üblichen Stichtagsregelung von einem Kündigungsrecht zur KFZ Wechselsaison bilden Verträge, die als Versicherungsende nicht das jeweilige Jahresende haben, sondern an einem anderen Termin innerhalb des Jahres enden. Zwar sind diese Verträge eher selten, da inzwischen generell die Autoversicherungen diesbezüglich angepasst wurden. Je nach Versicherungsgesellschaft lässt sich mit einem entsprechenden Vergleich teilweise sogar die Hälfte der Beiträge sparen, wenn man das Kündigungsrecht zur KFZ Wechselsaison in Anspruch nimmt.
Sonderkündigungsrecht nutzen
Kann man das Kündigungsrecht zur KFZ Wechselsaison nicht nutzen, gibt es unter bestimmten Bedingungen ein Sonderkündigungsrecht, um dennoch von den erheblichen Einsparungen bei einer anderen günstigeren KFZ Versicherung zu profitieren. Bei einer Beitragserhöhung hat man ebenso ein Sonderkündigungsrecht wie bei einem Schadensfall. Eine weitere Möglichkeit ist der Fahrzeugwechsel, hierbei kann eine andere Gesellschaft gewählt werden. Meldet man sein Fahrzeug bei einer anderen Gesellschaft an, gilt dieses als Kündigung der bisherigen Versicherung. Auch wenn das alte Fahrzeug verschrottet oder stillgelegt wird, kann der Versicherungsvertrag wegen dem Wegfall des Risikos natürlich sofort beendet werden. So sollte unbedingt bei jeder Neuanschaffung geprüft werden, welche KFZ Versicherung für diesen Fahrzeugtyp die günstigste ist. Denn je nach Typklasse und Schlüsselnummer des Fahrzeugs muss dies nicht unbedingt die bisherige Versicherung sein.
Beitragserhöhungen nutzen für eine Kündigung
Das übliche Kündigungsrecht zur KFZ Wechselsaison mit dem 30. November als Stichtag kann man zwar nicht nutzen, wenn die KFZ Versicherung ihre Beiträge erst nach diesem Datum erhöht. Wenn das betreffende Schreiben mit der Erhöhung erst im Dezember oder sogar erst im neuen Jahr beim Versicherten ankommt, kann dieser sein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Mit dem Datum, an dem das Schreiben beim Versicherungsnehmer ankommt, hat dieser einen Monat Frist seine bisherige Versicherung zu kündigen. Durch den Konkurrenzkampf der unterschiedlichen Gesellschaften gibt es meist eine Versicherung, die günstiger ist.
Versicherungsende liegt nicht immer am Jahresende
Eine Ausnahme von der üblichen Stichtagsregelung von einem Kündigungsrecht zur KFZ Wechselsaison bilden Verträge, die als Versicherungsende nicht das jeweilige Jahresende haben, sondern an einem anderen Termin innerhalb des Jahres enden. Zwar sind diese Verträge eher selten, da inzwischen generell die Autoversicherungen diesbezüglich angepasst wurden. Je nach Versicherungsgesellschaft lässt sich mit einem entsprechenden Vergleich teilweise sogar die Hälfte der Beiträge sparen, wenn man das Kündigungsrecht zur KFZ Wechselsaison in Anspruch nimmt.
Sonderkündigungsrecht nutzen
Kann man das Kündigungsrecht zur KFZ Wechselsaison nicht nutzen, gibt es unter bestimmten Bedingungen ein Sonderkündigungsrecht, um dennoch von den erheblichen Einsparungen bei einer anderen günstigeren KFZ Versicherung zu profitieren. Bei einer Beitragserhöhung hat man ebenso ein Sonderkündigungsrecht wie bei einem Schadensfall. Eine weitere Möglichkeit ist der Fahrzeugwechsel, hierbei kann eine andere Gesellschaft gewählt werden. Meldet man sein Fahrzeug bei einer anderen Gesellschaft an, gilt dieses als Kündigung der bisherigen Versicherung. Auch wenn das alte Fahrzeug verschrottet oder stillgelegt wird, kann der Versicherungsvertrag wegen dem Wegfall des Risikos natürlich sofort beendet werden. So sollte unbedingt bei jeder Neuanschaffung geprüft werden, welche KFZ Versicherung für diesen Fahrzeugtyp die günstigste ist. Denn je nach Typklasse und Schlüsselnummer des Fahrzeugs muss dies nicht unbedingt die bisherige Versicherung sein.
Beitragserhöhungen nutzen für eine Kündigung
Das übliche Kündigungsrecht zur KFZ Wechselsaison mit dem 30. November als Stichtag kann man zwar nicht nutzen, wenn die KFZ Versicherung ihre Beiträge erst nach diesem Datum erhöht. Wenn das betreffende Schreiben mit der Erhöhung erst im Dezember oder sogar erst im neuen Jahr beim Versicherten ankommt, kann dieser sein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Mit dem Datum, an dem das Schreiben beim Versicherungsnehmer ankommt, hat dieser einen Monat Frist seine bisherige Versicherung zu kündigen. Durch den Konkurrenzkampf der unterschiedlichen Gesellschaften gibt es meist eine Versicherung, die günstiger ist.
Weitere Informationen
Kfzversicherungsvergleich.net, Herr Andre Finzel
Am Schulacker 2, 64846 Gross-Zimmern, Germany
Tel.: 06071-826438; http://www.kfzversicherungsvergleich.net
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