20.09.2012 11:25 Uhr in Hobby & Unterhaltung von DR Public Relations
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - kostenfreier Ratgeber als E-Book
Kurzfassung: (ddp direct) Das unabhängige Ratgeberportal Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de möchte mit dem E-Book Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Verbrauchern aufzeigen, wie wichtig diese Themen und eine Regelung dazu sind. Der kostenfreie Ratgeber sagt auf was geachtet werden sollte und gibt erste Formulierungsbeispiele.
20. September 2012 Häufig macht erst ein tragischer Unglücksfall, eine schwere Erkrankung oder der schleichende Verlust der geistigen Kräfte, den Angehörigen bewusst, dass ...
20. September 2012 Häufig macht erst ein tragischer Unglücksfall, eine schwere Erkrankung oder der schleichende Verlust der geistigen Kräfte, den Angehörigen bewusst, dass ...
[DR Public Relations - 20.09.2012] (ddp direct) Das unabhängige Ratgeberportal Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de möchte mit dem E-Book Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Verbrauchern aufzeigen, wie wichtig diese Themen und eine Regelung dazu sind. Der kostenfreie Ratgeber sagt auf was geachtet werden sollte und gibt erste Formulierungsbeispiele.
20. September 2012 Häufig macht erst ein tragischer Unglücksfall, eine schwere Erkrankung oder der schleichende Verlust der geistigen Kräfte, den Angehörigen bewusst, dass der Wille des Betroffenen nicht wirklich bekannt ist. Ist ihm ein möglichst langes Leben, egal unter welchen Umständen, oder eher eine bestimmte Lebensqualität wichtig? Wen würde der Betroffene sich als gesetzlichen Vertreter und somit zum Betreuer wünschen? In welcher Umgebung möchte er gepflegt werden?
Verfügungen müssen rechtzeitig verfasst werden
Die Angehörigen stehen dann in der Regel vor einem großen Problem, denn wichtige Entscheidungen stehen an, erläutert Thomas Nissen von der Arbeitsgemeinschaft Finanzen.de, einem unabhängigen Ratgeberportal für Verbraucher. Aber selbst Ehepartner, Lebenspartner und Kinder dürfen im Ernstfall keine rechtsverbindlichen Entscheidungen treffen. Es kann sogar dazu kommen, dass vom Gericht ein Betreuer eingesetzt wird, der den Betroffenen und die Familie bisher gar nicht kannte.
Ratgeber informiert zu den möglichen Verfügungen und Vollmachten
Um sicherzustellen, dass der eigene Wille des Betroffenen auch in Notsituationen umgesetzt wird und die Angehörigen für solche Fälle entlastet werden, ist es wichtig, rechtzeitig vorzusorgen. Dazu bieten sich Patientenverfügung, Betreuungsverfügung sowie Vorsorgevollmacht an. Viele Verbraucher haben diese Begriffe zwar schon gehört, jedoch aufgrund mangelnder Informationen selbst noch keine solche Verfügung oder Vollmacht verfasst. Mit unserem Ratgeber informieren wir zu den verschiedenen Möglichkeiten und erläutern die Unterschiede der einzelnen Verfügungen und Vollmachten, so Nissen.
E-Book mit vielen ergänzenden Checklisten
Neben Grundlagenwissen enthält unser E-Book Beispiele für Formulierungen sowie Hinweise auf weitere Informationsquellen. Zudem informiert es über die Verwahrmöglichkeiten der Verfügungen und Vollmachten. Denn es ist ein sehr wichtiger Aspekt, dass diese im Bedarfsfall auch gefunden werden, betont Nissen.
Als Ergänzung enthält der Ratgeber Checklisten, die für Angehörige hilfreich sein können, wie zum Beispiel Informationen zu behandelnden Ärzten und der Krankenversicherung, zur Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht oder zu Einkünften, Versicherungen und Vermögen.
Das E-Book ist zu finden unter:
www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de < E-Book
Direkter Link: http://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/ratgeber/patientenverfuegung.php
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http://www.themenportal.de/familie/patientenverfuegung-und-vorsorgevollmacht-kostenfreier-ratgeber-als-e-book-28327
=== www.Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de (Bild) ===
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http://shortpr.com/1ucjyd
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20. September 2012 Häufig macht erst ein tragischer Unglücksfall, eine schwere Erkrankung oder der schleichende Verlust der geistigen Kräfte, den Angehörigen bewusst, dass der Wille des Betroffenen nicht wirklich bekannt ist. Ist ihm ein möglichst langes Leben, egal unter welchen Umständen, oder eher eine bestimmte Lebensqualität wichtig? Wen würde der Betroffene sich als gesetzlichen Vertreter und somit zum Betreuer wünschen? In welcher Umgebung möchte er gepflegt werden?
Verfügungen müssen rechtzeitig verfasst werden
Die Angehörigen stehen dann in der Regel vor einem großen Problem, denn wichtige Entscheidungen stehen an, erläutert Thomas Nissen von der Arbeitsgemeinschaft Finanzen.de, einem unabhängigen Ratgeberportal für Verbraucher. Aber selbst Ehepartner, Lebenspartner und Kinder dürfen im Ernstfall keine rechtsverbindlichen Entscheidungen treffen. Es kann sogar dazu kommen, dass vom Gericht ein Betreuer eingesetzt wird, der den Betroffenen und die Familie bisher gar nicht kannte.
Ratgeber informiert zu den möglichen Verfügungen und Vollmachten
Um sicherzustellen, dass der eigene Wille des Betroffenen auch in Notsituationen umgesetzt wird und die Angehörigen für solche Fälle entlastet werden, ist es wichtig, rechtzeitig vorzusorgen. Dazu bieten sich Patientenverfügung, Betreuungsverfügung sowie Vorsorgevollmacht an. Viele Verbraucher haben diese Begriffe zwar schon gehört, jedoch aufgrund mangelnder Informationen selbst noch keine solche Verfügung oder Vollmacht verfasst. Mit unserem Ratgeber informieren wir zu den verschiedenen Möglichkeiten und erläutern die Unterschiede der einzelnen Verfügungen und Vollmachten, so Nissen.
E-Book mit vielen ergänzenden Checklisten
Neben Grundlagenwissen enthält unser E-Book Beispiele für Formulierungen sowie Hinweise auf weitere Informationsquellen. Zudem informiert es über die Verwahrmöglichkeiten der Verfügungen und Vollmachten. Denn es ist ein sehr wichtiger Aspekt, dass diese im Bedarfsfall auch gefunden werden, betont Nissen.
Als Ergänzung enthält der Ratgeber Checklisten, die für Angehörige hilfreich sein können, wie zum Beispiel Informationen zu behandelnden Ärzten und der Krankenversicherung, zur Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht oder zu Einkünften, Versicherungen und Vermögen.
Das E-Book ist zu finden unter:
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Weitere Informationen
DR Public Relations, Frau D. Rothermel
Eschenheimer Anlage 18, 60318 Frankfurt am Main, -
Tel.: 069 - 260 999 640; http://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de
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Autor der Pressemeldung "Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - kostenfreier Ratgeber als E-Book" ist DR Public Relations, vertreten durch D. Rothermel.