21.09.2012 08:47 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Um den Nachweis erbringen zu können, dass jemand Erbe ist, muss üblicherweise das Testament im Original vorliegen. Dass im Einzelfall auch eine Fotokopie des Testaments ausreichend sein kann, zeigt eine Entscheidung des OLG Naumburg (Beschluss vom 29.03.2012, AZ: 2 Wx 60/11).
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Autor der Pressemeldung "Fotokopie eines Testaments kann ausreichend sein" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.