21.09.2012 19:41 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Immobilienbewertung Lutz Schneider Sachverständigenbüro
Erhebung von Ausgleichsbeträgen in städtebaulichen Sanierungsgebieten
Die Erhebung von Ausgleichsbeträgen in städtebaulichen Sanierungsverfahren steht in vielen Kommunen auf der TagesordnungKurzfassung: In den nächsten Jahren wird in Deutschland auf ca. 750.000 Grundstückseigentümer in städtebaulichen Sanierungsgebieten die Zahlung von Ausgleichsbeträgen nach dem besonderen Städebaurecht im Baugesetzbuch zukommen.
In vielen Städten und Gemeinden laufen z.T. seit Jahrzehnten sogenannte städebauliche Sanierungsverfahren, die in den nächsten Jahren abgeschlossen werden sollen. Bei Abschluss dieser Maßnahmen sind nach dem Willen des Gesetzgebers von den Eigentümern der in den Sanierungsgebieten gelegenen Grundstücke sogenannte Ausgleichsbeträge zu erheben.
Das Themenportal http://www.ausgleichsbetraege.org informiert über die gesetzlichen Grundlagen, Literatur und bietet einen kostenlos abrufbaren Ratgeber (E-Book) zum Thema Ausgleichsbeträge.
In vielen Städten und Gemeinden laufen z.T. seit Jahrzehnten sogenannte städebauliche Sanierungsverfahren, die in den nächsten Jahren abgeschlossen werden sollen. Bei Abschluss dieser Maßnahmen sind nach dem Willen des Gesetzgebers von den Eigentümern der in den Sanierungsgebieten gelegenen Grundstücke sogenannte Ausgleichsbeträge zu erheben.
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Ausgleichsbeträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten - Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsverfahren
[Immobilienbewertung Lutz Schneider Sachverständigenbüro - 21.09.2012] Allein im Freistaat Sachsen gibt es noch mehr als 200 städtebauliche Sanierungsverfahren (Sanierungsgebiete), die in den nächsten Jahren abgeschlossen werden sollen.
Bundesweit geht man davon aus, dass in den letzten 40 Jahren im Rahmen der Städtebauförderung ca. 3.700 städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen gefördert wurden. Davon sind erst ca. 1.200 Verfahren abgeschlossen.
Die überwiegende Anzahl der noch laufenden Sanierungsverfahren wird in den nächsten Jahren beendet werden. Bei Abschluss dieser Maßnahmen sind nach dem Willen des Gesetzgebers (hier konkret des Baugesetzbuches (BauGB)) von den Eigentümern der in den Sanierungsgebieten gelegenen Grundstücke sogenannte Ausgleichsbeträge zu erheben.
Geht man von ca. 2.500 noch offenen Sanierungsverfahren und vorsichtig geschätzten 300 Grundstückseigentümern pro Verfahrensgebiet aus, so sind rd. 750.000 Grundstückseigentümer in Deutschland in den nächsten Jahren von der Ausgleichsbetragspflicht betroffen.
Da die Kommunen in der Vergangenheit wenig öffentlichkeitswirksam mit dem Thema Ausgleichsbeträge umgegangen sind, haben sich die meisten betroffenen Eigentümer mit der Thematik der städtebauliche Sanierung und dem nun anstehenden Ausgleichsbeträgen noch nicht beschäftigt.
Seit in den letzten Monaten die Medien dieses Thema häufiger - m.E. wenig informativ und tlw. auch reißerisch - aufgegriffen haben, sind viele Grundstückseigentümer nun zurecht aufgeschreckt und verunsichert.
Auch viele Gemeinden stehen vor einer schwierigen Aufgabe, denn mit der Abrechnung von Sanierungsverfahren betreten Sie häufig völliges Neuland.
Da es sich bei den entsprechenden Regelungen im Baugesetzbuch um außerordentlich komplexe Vorgänge handelt, will das Themnportal http://www.ausgleichsbetraege.org für unabhängige Information bei allen Beteiligten - also den betroffenen Grundstückseigentümern (auch deren Anwälten sowie den bereits gegründeten Bürgerinitiativen), den für die Erhebung der Ausgleichsbeträge zuständigen Kommunen und deren Sanierungsträgern, aber auch den mit der Grundstücksbewertung befassten Gutachterausschüssen und Gutachtern, sorgen.
Das Themenportal ausgleichsbetraege.org informiert über gesetzliche Grundlagen, Literatur und bietet einen kostenlos abrufbaren Ratgeber zum Thema Ausgleichsbeträge.
Bundesweit geht man davon aus, dass in den letzten 40 Jahren im Rahmen der Städtebauförderung ca. 3.700 städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen gefördert wurden. Davon sind erst ca. 1.200 Verfahren abgeschlossen.
Die überwiegende Anzahl der noch laufenden Sanierungsverfahren wird in den nächsten Jahren beendet werden. Bei Abschluss dieser Maßnahmen sind nach dem Willen des Gesetzgebers (hier konkret des Baugesetzbuches (BauGB)) von den Eigentümern der in den Sanierungsgebieten gelegenen Grundstücke sogenannte Ausgleichsbeträge zu erheben.
Geht man von ca. 2.500 noch offenen Sanierungsverfahren und vorsichtig geschätzten 300 Grundstückseigentümern pro Verfahrensgebiet aus, so sind rd. 750.000 Grundstückseigentümer in Deutschland in den nächsten Jahren von der Ausgleichsbetragspflicht betroffen.
Da die Kommunen in der Vergangenheit wenig öffentlichkeitswirksam mit dem Thema Ausgleichsbeträge umgegangen sind, haben sich die meisten betroffenen Eigentümer mit der Thematik der städtebauliche Sanierung und dem nun anstehenden Ausgleichsbeträgen noch nicht beschäftigt.
Seit in den letzten Monaten die Medien dieses Thema häufiger - m.E. wenig informativ und tlw. auch reißerisch - aufgegriffen haben, sind viele Grundstückseigentümer nun zurecht aufgeschreckt und verunsichert.
Auch viele Gemeinden stehen vor einer schwierigen Aufgabe, denn mit der Abrechnung von Sanierungsverfahren betreten Sie häufig völliges Neuland.
Da es sich bei den entsprechenden Regelungen im Baugesetzbuch um außerordentlich komplexe Vorgänge handelt, will das Themnportal http://www.ausgleichsbetraege.org für unabhängige Information bei allen Beteiligten - also den betroffenen Grundstückseigentümern (auch deren Anwälten sowie den bereits gegründeten Bürgerinitiativen), den für die Erhebung der Ausgleichsbeträge zuständigen Kommunen und deren Sanierungsträgern, aber auch den mit der Grundstücksbewertung befassten Gutachterausschüssen und Gutachtern, sorgen.
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Weitere Informationen
Immobilienbewertung Lutz Schneider Sachverständigenbüro, Herr Lutz Schneider
Zittauer Straße 12, 02681 Wilthen, Deutschland
Tel.: +49 3592 31908; http://www.ausgleichsbetraege.org
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