24.09.2012 08:43 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Schließung des SEB ImmoPortfolio Target Return Fund wohl verlängert worden
Schließung des SEB ImmoPortfolio Target Return Fund wohl verlängert wordenKurzfassung: Seit dem 13.06.2012 ist die Rücknahme der Anteile ausgesetzt. Die ursprünglich geplante Schließung von drei Monaten soll nun am 13.09.2012 um weitere 9 Monate verlängert worden sein.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 24.09.2012] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Krise der offenen Immobilienfonds hat nun auch den SEB ImmoPortfolio Target Return Fund erreicht. Mit der Aussetzung der Anteilsscheinrücknahme des SEB ImmoPortfolio Target Return Fund im Juni 2012 reiht sich dieser zu zahlreichen anderen offenen Immobilienfonds, die derzeit mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen haben und jüngst erst geschlossen wurden oder sich teilweise bereits in der Liquidation befinden.
Ob die Aussetzung und Verlängerung der Anteilsrücknahme bei diesem offenen Immobilienfonds den erhofften Erfolg bringt, lässt sich wie so oft nicht vorhersehen. In den nächsten neun Monaten sollen die Initiatoren des Fonds jedenfalls versuchen, insbesondere durch den Verkauf von Immobilien, die Liquidität wiederherzustellen. Der Erfolg dieses Vorhabens hängt letztlich davon ab, ob für die entsprechenden Immobilien Käufer gefunden werden und welche Preise dann erzielt werden können.
Sollte dies nicht funktionieren, könnte der SEB ImmoPortfolio Target Return Fund möglicherweise - wie zum Beispiel der Fonds SEB Immoinvest - abgewickelt werden.
Den betroffenen Anlegern ist daher in jedem Fall zu empfehlen nicht die weitere Entwicklung des Fonds tatenlos abzuwarten, sondern ihre rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Fondszeichnung von einem auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts tätigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Möglicherweise sind die Anleger bereits im Zuge der Fondsvermittlung falsch beraten worden. Dies könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ihr Vermittler mit der Sicherheit des Fonds argumentiert und herausgestellt hat, dass für die Beteiligungssumme keinerlei Gefahren drohten und die Möglichkeit der Schließung oder Liquidation des Fonds nicht aufgezeigt hat.
Schadensersatzansprüche sind allerdings stets eine Frage des Einzelfalles und können nicht pauschal bejaht oder verneint werden. Eine genaue Prüfung durch einen Rechtsanwalt ist daher unerlässlich.
Betroffene Anleger sollten sich umgehend beraten lassen, da je nach den Umständen des Einzelfalls kurze Verjährungsfristen drohen.
http://www.grprainer.com/SEB-ImmoPortfolio-Target-Return-Fund.html
Ob die Aussetzung und Verlängerung der Anteilsrücknahme bei diesem offenen Immobilienfonds den erhofften Erfolg bringt, lässt sich wie so oft nicht vorhersehen. In den nächsten neun Monaten sollen die Initiatoren des Fonds jedenfalls versuchen, insbesondere durch den Verkauf von Immobilien, die Liquidität wiederherzustellen. Der Erfolg dieses Vorhabens hängt letztlich davon ab, ob für die entsprechenden Immobilien Käufer gefunden werden und welche Preise dann erzielt werden können.
Sollte dies nicht funktionieren, könnte der SEB ImmoPortfolio Target Return Fund möglicherweise - wie zum Beispiel der Fonds SEB Immoinvest - abgewickelt werden.
Den betroffenen Anlegern ist daher in jedem Fall zu empfehlen nicht die weitere Entwicklung des Fonds tatenlos abzuwarten, sondern ihre rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Fondszeichnung von einem auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts tätigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Möglicherweise sind die Anleger bereits im Zuge der Fondsvermittlung falsch beraten worden. Dies könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ihr Vermittler mit der Sicherheit des Fonds argumentiert und herausgestellt hat, dass für die Beteiligungssumme keinerlei Gefahren drohten und die Möglichkeit der Schließung oder Liquidation des Fonds nicht aufgezeigt hat.
Schadensersatzansprüche sind allerdings stets eine Frage des Einzelfalles und können nicht pauschal bejaht oder verneint werden. Eine genaue Prüfung durch einen Rechtsanwalt ist daher unerlässlich.
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Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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