24.09.2012 12:55 Uhr in Gesellschaft & Familie von SPD-Bundestagsfraktion
Körperschaftsteuerpflicht: Kommunen brauchen Lösung zum Ausbau von Betreuungsangeboten
Kurzfassung: Körperschaftsteuerpflicht: Kommunen brauchen Lösung zum Ausbau von BetreuungsangebotenAnlässlich der Veröffentlichung des Urteils des Bundesfinanzhofes zur Körperschaftsteuerpflicht kommunaler Ki ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 24.09.2012] Körperschaftsteuerpflicht: Kommunen brauchen Lösung zum Ausbau von Betreuungsangeboten
Anlässlich der Veröffentlichung des Urteils des Bundesfinanzhofes zur Körperschaftsteuerpflicht kommunaler Kindertagesstätten (I R 106/10) erklären der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Bernd Scheelen, sowie die Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion im Unterausschuss Kommunales Kirsten Lühmann:
In einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 12. Juli 2012 stellt der Bundesfinanzhof fest, dass kommunale Kindertagesstätten regelmäßig der Körperschaftsteuer unterliegen. Die dadurch auf die Kommunen zurollende Kostenlawine gefährdet nicht nur den weiteren Ausbau von Betreuungsangeboten, sondern auch ihr bestehendes Angebot. Wie unter diesen Umständen der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr an ab dem 1. August 2013 gewährt werden soll, steht in den Sternen.
Die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, Kinderbetreuung zu organisieren und anzubieten. Wir fordern die Bundesregierung auf, umgehend einen Lösungsvorschlag vorzulegen, damit die Kommunen diesen Bildungsauftrag auch künftig erfüllen können.
SPD-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/227-5 22 82
Telefax: 030/227-5 68 69
Mail: presse@spdfraktion.de
URL: http://www.spdfraktion.de
Anlässlich der Veröffentlichung des Urteils des Bundesfinanzhofes zur Körperschaftsteuerpflicht kommunaler Kindertagesstätten (I R 106/10) erklären der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Bernd Scheelen, sowie die Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion im Unterausschuss Kommunales Kirsten Lühmann:
In einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 12. Juli 2012 stellt der Bundesfinanzhof fest, dass kommunale Kindertagesstätten regelmäßig der Körperschaftsteuer unterliegen. Die dadurch auf die Kommunen zurollende Kostenlawine gefährdet nicht nur den weiteren Ausbau von Betreuungsangeboten, sondern auch ihr bestehendes Angebot. Wie unter diesen Umständen der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr an ab dem 1. August 2013 gewährt werden soll, steht in den Sternen.
Die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, Kinderbetreuung zu organisieren und anzubieten. Wir fordern die Bundesregierung auf, umgehend einen Lösungsvorschlag vorzulegen, damit die Kommunen diesen Bildungsauftrag auch künftig erfüllen können.
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