FREIE WÄHLER hoffen auf positive Entscheidung zu gefordertem Volksbegehren gegen Studiengebühren

Piazolo: Volksbegehren betrifft nicht den Staatshaushalt
Kurzfassung: (ddp direct) München. Einen Tag vor der Anhörung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum Volksbegehren gegen Studiengebühren haben die FREIEN WÄHLER die Gründe für ihre Initiative im Landtag nochmals bekräftigt. Der Initiator und hochschulpolitische Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, Prof. Dr. Michael Piazolo, sagte, seine Fraktion hoffe auf eine baldige positive Entscheidung des obersten bayerischen Richtergremiums. „Wir FREIE WÄHLER haben in kurzer Zeit mehr als ...
[FREIE WÄHLER Landtagsfraktion - 25.09.2012] (ddp direct) München. Einen Tag vor der Anhörung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum Volksbegehren gegen Studiengebühren haben die FREIEN WÄHLER die Gründe für ihre Initiative im Landtag nochmals bekräftigt. Der Initiator und hochschulpolitische Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, Prof. Dr. Michael Piazolo, sagte, seine Fraktion hoffe auf eine baldige positive Entscheidung des obersten bayerischen Richtergremiums. „Wir FREIE WÄHLER haben in kurzer Zeit mehr als 29.000 Unterschriften für ein Volksbegehren gegen Studiengebühren gesammelt, von denen rund 27.000 als gültig befunden wurden. Dies zeigt die gewaltige politische Brisanz des Themas.“

Die FREIEN WÄHLER setzten sich nachdrücklich für die Abschaffung der Studienbeiträge in Bayern ein, weil Studiengebühren sozial ungerecht seien und zur Abwanderung bayerischer Studenten in andere Bundesländer führten, so Piazolo weiter. „Studiengebühren verstärken darüber hinaus auch die Abhängigkeit der Studierenden vom Geldbeutel ihrer Eltern und verschärfen den Akademiker- und Fachkräftemangel. Von Bildungsgerechtigkeit kann keine Rede sein, wenn in 14 Bundesländern keine Studienbeiträge erhoben werden, die Studierenden in Bayern jedoch bis zu 500 Euro pro Semester bezahlen müssen.“

Die Sicht des Bayerischen Innenministeriums, wonach die Initiative der FREIEN WÄHLER nicht zulässig sei, da Volksbegehren nicht den Staatshaushalt berühren dürften, kann Piazolo nicht nachvollziehen. „Beim Thema Studiengebühren geht es einzig und allein um den Körperschaftshaushalt der Hochschulen. Diese können größtenteils autonom über Höhe und Vergabe der Studienbeiträge entscheiden, daher halten wir selbstverständlich an unserem Ansinnen fest.“ Allerdings, so Piazolo abschließend, hätten es die bayerischen Hochschulen auch Jahre nach Einführung der Studienbeiträge noch immer nicht geschafft, die eingenommenen Gelder zielgerecht für die Verbesserung von Forschung und Lehre einzusetzen. Die vielfachen Klagen der Studierendenvertreter, unter anderem aus Würzburg, Regensburg und München, über missbräuchlich verwendete Gelder in letzter Zeit bewiesen dies.

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