26.09.2012 07:54 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Für die Ausschließung eines Mitgesellschafters aus einer Kommanditgesellschaft bedarf es neben der Erklärung gegenüber dem auszuschließenden Gesellschafter auch einer förmlichen Beschlussfassung durch die anderen Gesellschafter. Dies soll selbst dann gelten, wenn der Gesellschaftsvertrag den Ausschluss durch Erklärung gegenüber dem jeweiligen Gesellschafter regelt.
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Autor der Pressemeldung "Ausschließung eines Mitgesellschafters einer Kommanditgesellschaft (KG)" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.