27.09.2012 21:29 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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In den Schutzbereich des zwischen einer GmbH und einem Steuerberater geschlossenen Vertrages können die Gesellschafter und der Geschäftsführer mit einbezogen sein.
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Autor der Pressemeldung "Erweiterte Haftung von Steuerberatern bei Beratung über die Insolvenzantragspflicht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.