27.09.2012 21:33 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Der BFH hat in seinem Urteil vom 04.07.2012 festgestellt, dass die vom Erben in seiner Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolger zu leistende, noch vom Erblasser herrührende Einkommensteuer-Abschlusszahlung für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeit gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abzugsfähig ist.
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Autor der Pressemeldung "Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.