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Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig
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Der BFH hat in seinem Urteil vom 04.07.2012 festgestellt, dass die vom Erben in seiner Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolger zu leistende, noch vom Erblasser herrührende Einkommensteuer-Abschlusszahlung für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeit gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abzugsfähig ist. ... weiter lesen Quelle
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