Besuch des Bundesverfassungsgerichts beim französischen Verfassungsrat

  • Pressemitteilung der Firma Bundesverfassungsgericht, 17.02.2011
Pressemitteilung vom: 17.02.2011 von der Firma Bundesverfassungsgericht aus Karlsruhe

Kurzfassung: Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten Andreas Voßkuhle hat am 16. Februar 2011 auf Einladung des Präsidenten Jean-Louis Debré den Verfassungsrat (Conseil constitutionnel) in Paris besucht. Zwischen den ...

[Bundesverfassungsgericht - 17.02.2011] Besuch des Bundesverfassungsgerichts beim französischen Verfassungsrat


Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten Andreas Voßkuhle hat am 16. Februar 2011 auf Einladung des Präsidenten Jean-Louis Debré den Verfassungsrat (Conseil constitutionnel) in Paris besucht. Zwischen den Mitgliedern des Verfassungsrates und den Richtern des Bundesverfassungsgerichts wurde in Fachgesprächen "das Verhältnis der nationalen Verfassungsgerichte zu dem Gerichtshof der Europäischen Union und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" erörtert. Ein weiteres Thema des Arbeitstreffens war die in Frankreich am 1. März 2010 eingeführte "vorrangige Frage zur Verfassungsmäßigkeit", ein Rechtsbehelf, mit dem der einzelne Bürger im Rahmen eines Gerichtsverfahrens die Anrufung des Verfassungsrates zur Überprüfung der Verfassungskonformität eines Gesetzes erreichen kann.


Kontakt:
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefonzentrale: 0721/9101-0
Fax: 0721/9101-382
Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de

Über Bundesverfassungsgericht:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.

Firmenkontakt:
Kontakt:
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefonzentrale: 0721/9101-0
Fax: 0721/9101-382
Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de

Die Pressemeldung "Besuch des Bundesverfassungsgerichts beim französischen Verfassungsrat" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Besuch des Bundesverfassungsgerichts beim französischen Verfassungsrat" ist Bundesverfassungsgericht.