Veräußerungsverfahren der Gästehaus Petersberg GmbH und der Immobilie Petersberg wird eingestellt

Kurzfassung: Veräußerungsverfahren der Gästehaus Petersberg GmbH und der Immobilie Petersberg wird eingestelltDer Bund, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen und die Bundesanstalt für Immobilienau ...
[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 28.09.2012] Veräußerungsverfahren der Gästehaus Petersberg GmbH und der Immobilie Petersberg wird eingestellt

Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat entschieden, den Verkauf des Petersbergs derzeit nicht weiter zu betreiben. Das Privatisierungsverfahren wurde eingestellt.
Das Marktumfeld für Hoteltransaktionen hat sich seit Beginn des Privatisierungsverfahrens verschlechtert. Aufgrund der derzeitigen Situation bei Hotelfinanzierungen von Objekten, welche sich nicht in innerstädtischen A-Lagen befinden, war es den zuletzt interessierten Bietern nicht möglich, adäquate Kaufpreise sowie die nach den Geschäftsmodellen notwendigen Modernisierungsinvestitionen in das Objekt, in einer für den Bund akzeptablen Weise zu finanzieren. Die Anteile an der Gästehaus Petersberg GmbH und die Liegenschaft Petersberg bleiben im Eigentum des Bundes.
Die Einstellung des Privatisierungsverfahrens hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Hotelbetrieb, da der Betriebsführungsvertrag mit der Steigenberger Hotels AG eine vertraglich vereinbarte Laufzeit von noch mehreren Jahren aufweist. Der Bund als Eigentümer baut auf die weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Steigenberger Hotels AG.
Der Bund hat aus organisatorischen Gründen entschieden, die Liegenschaft und die Gästehaus Petersberg GmbH in der BImA zusammenzuführen. Der Bund prüft derzeit die Durchführung von Investitionsmaßnahmen in das Objekt.

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Bundesministerium der Finanzen (BMF) Kernaufgabe des Bundesministers der Finanzen ist die Gestaltung der Finanzpolitik und die Grundausrichtung der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Ihm kommt damit eine zentrale Steuerungsfunktion innerhalb der Bundesregierung zu. Im Rahmen der vom Bundeskanzler vorgegebenen politischen Richtlinien koordiniert der Bundesfinanzminister die Haushaltsvoranschläge der einzelnen Ministerien und entwirft so den jährlichen Bundeshaushalt. Dabei verfügt der Minister über ein Widerspruchsrecht bei allen finanzpolitischen Entscheidungen der Regierung. So bündelt das Bundesfinanzministerium die finanziellen Belange der Regierung im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik.Im Rahmen der Steuerpolitik sichert die Bundesregierung die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates. Dabei muss gewährleistet sein, dass Leistungsanreize und Leistungswille der Bürger und Unternehmen nicht beeinträchtigt werden. Zudem muss die Steuerpolitik die Sicherung der ökologischen Grundlagen unseres Gemeinwesens unterstützen.Im Zuge des europäischen Integrations- (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion) und des weltweiten Globalisierungsprozesses gewinnt die europäische und internationale Wirtschafts- und Währungspolitik als zusätzlicher Aufgabenschwerpunkt zunehmend an Bedeutung.Darüber hinaus ist das Bundesministerium der Finanzen auch zuständig für die deutschen Postwertzeichen, die Regelung der Kriegsfolgelasten, das Bundesvermögen und den Zoll.
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