GRP Rainer LLP

BAG zur Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Betriebsübergang
740x317 Pixel - Dateigröße: 22,46 Kb
Das BAG stärkt die Rechtssicherheit für Arbeitgeber bei Betriebsübergängen: Ein Arbeitnehmer, der dem Betriebsübergang jahrelang nicht widerspricht, verwirkt möglicherweise sein Widerspruchsrecht. ... weiter lesen Quelle
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/60117

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "BAG zur Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Betriebsübergang" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "BAG zur Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Betriebsübergang" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.