Familienpflegezeitkonzept wird endgültig überflüssig

  • Pressemitteilung der Firma Die Linke. im Bundestag, 17.02.2011
Pressemitteilung vom: 17.02.2011 von der Firma Die Linke. im Bundestag aus Berlin

Kurzfassung: "Das im Ansatz falsche Familienpflegezeitkonzept wird ohne Rechtsanspruch völlig ad absurdum geführt und damit endgültig überflüssig", kommentiert Kathrin Senger-Schäfer den auf Druck der FDP aufgegebenen Rechtsanspruch für die geplante ...

[Die Linke. im Bundestag - 17.02.2011] Familienpflegezeitkonzept wird endgültig überflüssig


"Das im Ansatz falsche Familienpflegezeitkonzept wird ohne Rechtsanspruch völlig ad absurdum geführt und damit endgültig überflüssig", kommentiert Kathrin Senger-Schäfer den auf Druck der FDP aufgegebenen Rechtsanspruch für die geplante Familienpflegzeit. "Es offenbart sich einmal mehr, dass nicht die Bedürfnisse der Menschen das Maß für die Arbeit der schwarz-gelben Bundesregierung sind, sondern die Lobbyinteressen der Wirtschaft." Die pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

"Durch den Wegfall des Rechtsanspruchs müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nun auch noch auf das Wohlwollen ihres Arbeitgebers hoffen, wenn sie die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen wollen. Unbürokratische, schnelle und flexible Hilfe für pflegende Angehörige ist das jedenfalls nicht. Die von Bundesfamilienministerin Schröder und neuerdings auch von Bundesgesundheitsminister Rösler beschworene Entlastung pflegender Angehöriger ist nicht zu erkennen. Das ist lautes Klappern zu schlechtem Handwerk.

Alles, was bisher zur Familienpflegezeit von Ministerin Schröder bekannt wurde, geht an der Realität der Menschen vorbei. Schon der Ansatz ist falsch, denn er macht aus Kostengründen Pflege weiterhin ausschließlich zur Angelegenheit der Angehörigen. Benachteiligt werden dabei insbesondere Frauen, Geringverdienende und Menschen, die trotz Arbeit mit Hartz IV aufstocken müssen. Wer zukünftig eine solche Pflegezeit in Anspruch nehmen will, müsste dafür eine Ausfallversicherung abschließen und bezahlen, bekommt während der Pflegezeit nur 75 Prozent seines Gehalts und müsste die genommene Pflegezeit nach Rückkehr an den Arbeitsplatz mit 25prozentigem Gehaltsverzicht abbezahlen. Außerdem lässt sich Pflege nicht auf 2 Jahre starr begrenzen, so wie es das Familienpflegezeitmodell vorsieht. Jede Pflege, die über diese 2 Jahre hinausgeht, würde die Menschen dann doch zur Aufgabe des Arbeitsplatzes zwingen."


F.d.R. Hendrik Thalheim

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