Bundeswirtschaftsministerium und Bundesfinanzministerium bringen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes im so genannten 'grauen Ka

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI), 17.02.2011
Pressemitteilung vom: 17.02.2011 von der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) aus Berlin

Kurzfassung: Bundeswirtschaftsministerium und Bundesfinanzministerium bringen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes im so genannten "grauen Kapitalmarkt" auf den Weg Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das ...

[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 17.02.2011] Bundeswirtschaftsministerium und Bundesfinanzministerium bringen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes im so genannten "grauen Kapitalmarkt" auf den Weg


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium der Finanzen haben gestern ihren gemeinsamen Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts zur Anhörung versandt.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Nachdem der Deutsche Bundestag am 11. Februar das Anlegerschutzgesetz beschlossen hat, schließen wir nun die noch bestehenden Regelungslücken im Bereich des so genannten 'grauen Kapitalmarkts'. Der Entwurf enthält Maßnahmen, die in diesem Bereich einen umfassenden und einheitlich hohen Schutz vor allem für private Anleger gewährleisten."

Der Gesetzentwurf sieht neben verschärften Prospektvorgaben und der Einführung von Beipackzetteln für Graumarktprodukte die Verschärfung der Anforderungen an gewerbliche Finanzanlagenvermittler vor. Diese müssen künftig einen Sachkundenachweis durch Ablegung einer Sachkundeprüfung erbringen und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.

Zudem werden die bisher nur für Banken geltenden Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes auf die gewerblichen Finanzanlagenvermittler erstreckt. Auch gewerbliche Finanzanlagenvermittler müssen künftig Beratungsprotokolle erstellen, Beipackzettel aushändigen und ihre Provisionen offen legen.

Damit gelten künftig für den Vertrieb von Finanzprodukten die gleichen Spielregeln für Banken und freie Vermittler. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich künftig auf ein einheitliches, hohes Schutzniveau verlassen, und zwar unabhängig davon, ob sie ein Finanzprodukt über eine Bank oder einen freien Vermittler erwerben.


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