Bundeswirtschaftsministerium und Bundesfinanzministerium bringen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes im so genannten 'grauen Ka
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI), 17.02.2011
Pressemitteilung vom: 17.02.2011 von der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) aus Berlin
Kurzfassung: Bundeswirtschaftsministerium und Bundesfinanzministerium bringen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes im so genannten "grauen Kapitalmarkt" auf den Weg Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 17.02.2011] Bundeswirtschaftsministerium und Bundesfinanzministerium bringen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes im so genannten "grauen Kapitalmarkt" auf den Weg
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium der Finanzen haben gestern ihren gemeinsamen Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts zur Anhörung versandt.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Nachdem der Deutsche Bundestag am 11. Februar das Anlegerschutzgesetz beschlossen hat, schließen wir nun die noch bestehenden Regelungslücken im Bereich des so genannten 'grauen Kapitalmarkts'. Der Entwurf enthält Maßnahmen, die in diesem Bereich einen umfassenden und einheitlich hohen Schutz vor allem für private Anleger gewährleisten."
Der Gesetzentwurf sieht neben verschärften Prospektvorgaben und der Einführung von Beipackzetteln für Graumarktprodukte die Verschärfung der Anforderungen an gewerbliche Finanzanlagenvermittler vor. Diese müssen künftig einen Sachkundenachweis durch Ablegung einer Sachkundeprüfung erbringen und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.
Zudem werden die bisher nur für Banken geltenden Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes auf die gewerblichen Finanzanlagenvermittler erstreckt. Auch gewerbliche Finanzanlagenvermittler müssen künftig Beratungsprotokolle erstellen, Beipackzettel aushändigen und ihre Provisionen offen legen.
Damit gelten künftig für den Vertrieb von Finanzprodukten die gleichen Spielregeln für Banken und freie Vermittler. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich künftig auf ein einheitliches, hohes Schutzniveau verlassen, und zwar unabhängig davon, ob sie ein Finanzprodukt über eine Bank oder einen freien Vermittler erwerben.
Das Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: http://www.bmwi.de
Für Rückfragen zu Pressemitteilungen, Tagesnachrichten, Reden und Statements wenden Sie sich bitte an:
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
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http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen.html
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium der Finanzen haben gestern ihren gemeinsamen Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts zur Anhörung versandt.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Nachdem der Deutsche Bundestag am 11. Februar das Anlegerschutzgesetz beschlossen hat, schließen wir nun die noch bestehenden Regelungslücken im Bereich des so genannten 'grauen Kapitalmarkts'. Der Entwurf enthält Maßnahmen, die in diesem Bereich einen umfassenden und einheitlich hohen Schutz vor allem für private Anleger gewährleisten."
Der Gesetzentwurf sieht neben verschärften Prospektvorgaben und der Einführung von Beipackzetteln für Graumarktprodukte die Verschärfung der Anforderungen an gewerbliche Finanzanlagenvermittler vor. Diese müssen künftig einen Sachkundenachweis durch Ablegung einer Sachkundeprüfung erbringen und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.
Zudem werden die bisher nur für Banken geltenden Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes auf die gewerblichen Finanzanlagenvermittler erstreckt. Auch gewerbliche Finanzanlagenvermittler müssen künftig Beratungsprotokolle erstellen, Beipackzettel aushändigen und ihre Provisionen offen legen.
Damit gelten künftig für den Vertrieb von Finanzprodukten die gleichen Spielregeln für Banken und freie Vermittler. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich künftig auf ein einheitliches, hohes Schutzniveau verlassen, und zwar unabhängig davon, ob sie ein Finanzprodukt über eine Bank oder einen freien Vermittler erwerben.
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Über Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI):
Nach der Bundestagswahl im September 2005 wurden die Arbeitsbereiche des bisherigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in zwei neue Ministerien eingegliedert. Das neue Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird von Michael Glos geleitet.
Zentrales Anliegen der Politik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist es, das Fundament für wirtschaftlichen Wohlstand in Deutschland mit breiter Teilhabe aller Bürger sowie für ein modernes System der Wirtschaftsbeziehungen zu legen.
Zum Geschäftsbereich des BMWi gehören 7 Behörden:
Bundeskartellamt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Bundesagentur für Außenwirtschaft
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
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