Sondergenehmigung zur Feldmausbekämpfung in der Landwirtschaft

Kurzfassung: Sondergenehmigung zur Feldmausbekämpfung in der LandwirtschaftEinsatz unter strengen Naturschutz-AuflagenDas Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 24. September die breit ...
[Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) - 02.10.2012] Sondergenehmigung zur Feldmausbekämpfung in der Landwirtschaft

Einsatz unter strengen Naturschutz-Auflagen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 24. September die breitflächige Ausbringung von Ratron-Feldmausködern mit dem Wirkstoff Chlorphacinon zur Feldmausbekämpfung auf Ackerflächen des Freistaats Thüringen für einen Zeitraum von 120 Tagen genehmigt.
Angesichts des extremen Massenauftretens von Feldmäusen in diesem Jahr und den dadurch in einigen Regionen verursachten gravierenden Ertragsverlusten gilt es nun, insbesondere die Wintersaaten vor Fraßschäden zu schützen. Für diese Notfallsituation hat Thüringen nun eine Ausnahmegenehmigung zur vorübergehenden Anwendung der Feldmausköder erwirkt.
Eine flächendeckende Behandlung wird in Thüringen nicht erfolgen und die Auflagen des Bundesamtes werden strikt eingehalten. Es werden lediglich Teilflächen in den am stärksten befallenen Gebieten des Thüringer Beckens behandelt. Die Gesamtmenge des auszubringenden Präparates ist auf 26 Tonnen begrenzt.
Behandlungen von besonders stark befallenen Raps- bzw. Wintergetreideflächen dürfen nur auf Antrag nach vorheriger Anordnung durch das zuständige Landwirtschaftsamt durchgeführt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die untere Naturschutzbehörde einer Bekämpfung auf den betroffenen Flächen zustimmt. Damit soll eine Gefährdung wildlebender Vögel und Säugetiere vermieden werden. Anträge für Bekämpfungsmaßnahmen können ab sofort bei den örtlich zuständigen Landwirtschaftsämtern gestellt werden.
Auf der Agrarministerkonferenz Ende September hatten die Ressortchefs der Länder den Bund aufgefordert, die Feldmausbekämpfung in künftigen Forschungsvorhaben stärker zu berücksichtigen und alternative Bekämpfungsverfahren zu erproben, die dem Arten- und Naturschutz Rechnung tragen. Außerdem soll eine Arbeitsgruppe zur Koordinierung der in den Bundesländern laufenden Arbeiten eingerichtet werden.

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