Abzug Neu für Alt beim KFZ
Abzug Neu für Alt beim KFZKurzfassung: Der Grundsatz: Abzug - Neu fuer Alt
[kfzversicherungvergleich.net - 02.10.2012] Zum Schadensersatzrecht in Fragen des Straßenverkehrs gibt es eine Fülle grundsätzlicher gerichtlicher Entscheidungen. Viele dieser Fälle behandeln den Abzug - Neu fuer Alt. Denn als Schädiger hat man den Zustand wiederherzustellen, der vor dem schädigenden Ereignis bestand.
Der Grundsatz: Abzug - Neu fuer Alt
Allerdings werden nur in den seltensten Fällen neuwertige Autos oder andere Gegenstände beschädigt. Sehr viele wahrscheinlicher handelt es sich um ein gebrauchtes Auto und dementsprechend auch gebrauchte Bestandteile. Hier kann es gegebenenfalls zu einem Abzug beim Schadensersatz kommen. Denn der Geschädigte soll durch das Schadensereignis nicht wirtschaftlich besser gestellt werden, als er es vor dem Unfall war. Wenn neu eingebaute Teile im Auto dazu führen, dass dieses einen höheren Wiederverkaufswert hat, dann ist ein Abzug - Neu für Alt gerechtfertigt. Dabei wird der Wert des Fahrzeug vor dem Unfall mit dem Wert des Fahrzeugs nach erfolgter Reparatur gegenüber gestellt und voneinander abgezogen. In Höhe der entstandenen Differenz muss der Geschädigte selber die Kosten für die Reparatur mindestens anteilig zahlen. Sofern er sich weigert, kann davon ausgegangen werden, dass die KFZ Versicherung des Schädigers auf einer Beteiligung bestehen wird und diese Forderung notfalls auch gerichtlich durchsetzen wird. Erst recht gilt dies selbstverständlich bei einem Totalschaden, wenn der Geschädigte einen Neuwagen erhält.
Weitere Einzelheiten zur Regel "Neu für alt"
Ein anderer Unterfall des Vorteilsausgleichs sind die so genannten "Sowieso Kosten". Diese Rechtsfigur kommt dann zum tragen, wenn im Rahmen der Reparatur eines Wagens auch Erneuerungen vorgenommen werden müssen, die auch ohne den Unfall angestanden hätten. Die KFZ Versicherung des Schädigers wird auch in diesem Fall einen entsprechenden Abzug auf den zu leistenden Schadensersatz vornehmen. Ein Abzug "Neu für Alt" wird im Rahmen einer Vollkasko Versicherung durch die KFZ Versicherung auch für Schäden am eigenen Fahrzeug vorgenommen. Allerdings gibt es bei so gut wie allen Versichern Premium Tarife, bei denen ein solcher Abzug vertraglich ausgeschlossen ist. Insbesondere bei Neuwagen ist dies eine bedenkenswerte Alternative.
Was können Versicherungsnehmer gegen den Abzug NEU für ALT tun - Mehr Infos unter http://www.kfzversicherungsvergleich.net/abzug-neu-fuer-alt.php
Der Grundsatz: Abzug - Neu fuer Alt
Allerdings werden nur in den seltensten Fällen neuwertige Autos oder andere Gegenstände beschädigt. Sehr viele wahrscheinlicher handelt es sich um ein gebrauchtes Auto und dementsprechend auch gebrauchte Bestandteile. Hier kann es gegebenenfalls zu einem Abzug beim Schadensersatz kommen. Denn der Geschädigte soll durch das Schadensereignis nicht wirtschaftlich besser gestellt werden, als er es vor dem Unfall war. Wenn neu eingebaute Teile im Auto dazu führen, dass dieses einen höheren Wiederverkaufswert hat, dann ist ein Abzug - Neu für Alt gerechtfertigt. Dabei wird der Wert des Fahrzeug vor dem Unfall mit dem Wert des Fahrzeugs nach erfolgter Reparatur gegenüber gestellt und voneinander abgezogen. In Höhe der entstandenen Differenz muss der Geschädigte selber die Kosten für die Reparatur mindestens anteilig zahlen. Sofern er sich weigert, kann davon ausgegangen werden, dass die KFZ Versicherung des Schädigers auf einer Beteiligung bestehen wird und diese Forderung notfalls auch gerichtlich durchsetzen wird. Erst recht gilt dies selbstverständlich bei einem Totalschaden, wenn der Geschädigte einen Neuwagen erhält.
Weitere Einzelheiten zur Regel "Neu für alt"
Ein anderer Unterfall des Vorteilsausgleichs sind die so genannten "Sowieso Kosten". Diese Rechtsfigur kommt dann zum tragen, wenn im Rahmen der Reparatur eines Wagens auch Erneuerungen vorgenommen werden müssen, die auch ohne den Unfall angestanden hätten. Die KFZ Versicherung des Schädigers wird auch in diesem Fall einen entsprechenden Abzug auf den zu leistenden Schadensersatz vornehmen. Ein Abzug "Neu für Alt" wird im Rahmen einer Vollkasko Versicherung durch die KFZ Versicherung auch für Schäden am eigenen Fahrzeug vorgenommen. Allerdings gibt es bei so gut wie allen Versichern Premium Tarife, bei denen ein solcher Abzug vertraglich ausgeschlossen ist. Insbesondere bei Neuwagen ist dies eine bedenkenswerte Alternative.
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kfzversicherungvergleich.net, Herr Andre Finzel
Am Schulacker 2, 64846 Gross-Zimmern, Deutschland
Tel.: 06071-826438; http://www.kfzversicherungvergleich.net
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