04.10.2012 13:28 Uhr in Gesellschaft & Familie von Auswärtiges Amt
Zehn Jahre gegen die Straflosigkeit: Konferenz zum 10-jährigen Bestehen des IStGH (04.-05.10. in Nürnberg)
Kurzfassung: Zehn Jahre gegen die Straflosigkeit: Konferenz zum 10-jährigen Bestehen des IStGH (04.-05.10. in Nürnberg)Am 04. und 05. Oktober 2012 findet in Nürnberg die mit Unterstützung des Auswärtigen Amts ...
[Auswärtiges Amt - 04.10.2012] Zehn Jahre gegen die Straflosigkeit: Konferenz zum 10-jährigen Bestehen des IStGH (04.-05.10. in Nürnberg)
Am 04. und 05. Oktober 2012 findet in Nürnberg die mit Unterstützung des Auswärtigen Amts organisierte internationale Konferenz "Through the Lens of Nuremberg: The International Criminal Court at its Tenth Anniversary" zum zehnjährigen Bestehen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) statt.
Außenminister Westerwelle erklärte aus diesem Anlass:
Der Internationale Strafgerichtshof hat sich in den vergangenen zehn Jahren zu einer wichtigen und international anerkannten Institution entwickelt. Das Römische Statut ist ein großer Schritt hin zu einem Ende der Straflosigkeit. Niemand sollte mehr sicher sein können, nicht doch wegen seiner Taten zur Verantwortung gezogen zu werden.
Mit seinem ersten Urteil gegen den ehemaligen Milizenführer Thomas Lubanga wegen der Rekrutierung und dem Einsatz von Kindersoldaten hat der IStGH seine Bedeutung bei der Ahndung schwerster Völkerrechtsverbrechen unter Beweis gestellt.
Bei den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen wurden die Grundlagen des modernen Völkerstrafrechts gelegt. Deshalb ist Nürnberg der ideale Ort, das zehnjährige Bestehen des IStGH würdig zu begehen.
Die Konferenz wird Fragen des Völkerstrafrechts behandeln, mit denen der Gerichtshof aktuell konfrontiert ist. Referenten sind Vertreter aus dem Internationalen Strafgerichtshof, wie Präsident Sang-Hyun Song, die Chefanklägerin Fatou Bensouda und der Richter Hans-Peter Kaul sowie internationale Experten und Journalisten. Die Ankläger der internationalen Ad-hoc-Tribunale und Sondergerichtshöfe, Serge Brammertz (UN-Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien), Hassan Jallow (UN-Strafgerichtshof für Ruanda) und Brenda Hollis (Sondergerichtshof für Sierra Leone) bringen ihre Erfahrungen in die Diskussion ein. Hochrangige Regierungsmitglieder aus Uganda und Kenia sowie Vertreter der Arabischen Liga und der Afrikanischen Union erörtern kritische Perspektiven zum Internationalen Strafgerichtshof. Die Bundesregierung wird vertreten durch ihren Völkerrechtsberater, Dr. Martin Ney.
Hintergrundinformationen zum IStGH Der IStGH wurde aufgrund des Römischen Statuts, das am 01. Juli 2002 in Kraft getreten ist, eingerichtet. Der Gerichtshof ist zuständig für die Verfolgung der schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren. Dies sind nach dem Römischen Statut Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen (die Konsensentscheidung der Überprüfungskonferenz von Kampala 2010 zum Verbrechen der Aggression wird frühestens ab 2017 in Kraft treten).
Aktuell werden vor dem IStGH 16 Fälle in sieben sog. "Situationen" verhandelt. Davon sind sowohl Vertragsstaaten des Römischen Statuts, wie Kenia, Uganda, die Zentralafrikanische Republik und die Demokratische Republik Kongo als auch Nichtvertragsstaaten, wie Libyen, Sudan (Verweis durch VN-Sicherheitsrats-Resolution gemäß Artikel 13 Buchst. b) RS) und die Elfenbeinküste (Unterwerfung unter die IStGH-Jurisdiktion gem. Art. 12 Abs. 3 RS) betroffen.
In dem ersten Urteil des IStGH wurde am 13. März 2012 der ehemalige Milizenführer Thomas Lubanga (Demokratische Republik Kongo) wegen Kriegsverbrechen (Rekrutierung und Einsatz von Kindersoldaten) für schuldig befunden und am 10. Juli 2012 zu 14 Jahren Haft verurteilt.
Kontakt:
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Webseite: www.auswaertiges-amt.de
eMail: poststelle@auswaertiges-amt.de
Am 04. und 05. Oktober 2012 findet in Nürnberg die mit Unterstützung des Auswärtigen Amts organisierte internationale Konferenz "Through the Lens of Nuremberg: The International Criminal Court at its Tenth Anniversary" zum zehnjährigen Bestehen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) statt.
Außenminister Westerwelle erklärte aus diesem Anlass:
Der Internationale Strafgerichtshof hat sich in den vergangenen zehn Jahren zu einer wichtigen und international anerkannten Institution entwickelt. Das Römische Statut ist ein großer Schritt hin zu einem Ende der Straflosigkeit. Niemand sollte mehr sicher sein können, nicht doch wegen seiner Taten zur Verantwortung gezogen zu werden.
Mit seinem ersten Urteil gegen den ehemaligen Milizenführer Thomas Lubanga wegen der Rekrutierung und dem Einsatz von Kindersoldaten hat der IStGH seine Bedeutung bei der Ahndung schwerster Völkerrechtsverbrechen unter Beweis gestellt.
Bei den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen wurden die Grundlagen des modernen Völkerstrafrechts gelegt. Deshalb ist Nürnberg der ideale Ort, das zehnjährige Bestehen des IStGH würdig zu begehen.
Die Konferenz wird Fragen des Völkerstrafrechts behandeln, mit denen der Gerichtshof aktuell konfrontiert ist. Referenten sind Vertreter aus dem Internationalen Strafgerichtshof, wie Präsident Sang-Hyun Song, die Chefanklägerin Fatou Bensouda und der Richter Hans-Peter Kaul sowie internationale Experten und Journalisten. Die Ankläger der internationalen Ad-hoc-Tribunale und Sondergerichtshöfe, Serge Brammertz (UN-Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien), Hassan Jallow (UN-Strafgerichtshof für Ruanda) und Brenda Hollis (Sondergerichtshof für Sierra Leone) bringen ihre Erfahrungen in die Diskussion ein. Hochrangige Regierungsmitglieder aus Uganda und Kenia sowie Vertreter der Arabischen Liga und der Afrikanischen Union erörtern kritische Perspektiven zum Internationalen Strafgerichtshof. Die Bundesregierung wird vertreten durch ihren Völkerrechtsberater, Dr. Martin Ney.
Hintergrundinformationen zum IStGH Der IStGH wurde aufgrund des Römischen Statuts, das am 01. Juli 2002 in Kraft getreten ist, eingerichtet. Der Gerichtshof ist zuständig für die Verfolgung der schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren. Dies sind nach dem Römischen Statut Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen (die Konsensentscheidung der Überprüfungskonferenz von Kampala 2010 zum Verbrechen der Aggression wird frühestens ab 2017 in Kraft treten).
Aktuell werden vor dem IStGH 16 Fälle in sieben sog. "Situationen" verhandelt. Davon sind sowohl Vertragsstaaten des Römischen Statuts, wie Kenia, Uganda, die Zentralafrikanische Republik und die Demokratische Republik Kongo als auch Nichtvertragsstaaten, wie Libyen, Sudan (Verweis durch VN-Sicherheitsrats-Resolution gemäß Artikel 13 Buchst. b) RS) und die Elfenbeinküste (Unterwerfung unter die IStGH-Jurisdiktion gem. Art. 12 Abs. 3 RS) betroffen.
In dem ersten Urteil des IStGH wurde am 13. März 2012 der ehemalige Milizenführer Thomas Lubanga (Demokratische Republik Kongo) wegen Kriegsverbrechen (Rekrutierung und Einsatz von Kindersoldaten) für schuldig befunden und am 10. Juli 2012 zu 14 Jahren Haft verurteilt.
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