05.10.2012 06:06 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Der BFH hat in seinem Urteil vom 26.09.2012 festgestellt, dass die Kosten einer Tagesmutter nicht steuerlich geltend gemacht werden können, wenn ein Elternteil erwerbstätig und der andere Elternteil schwanger ist. Das Gericht hat seine Auffassung damit begründet, dass eine Schwangerschaft keine Krankheit im Sinne des Einkommensteuergesetzes sei.
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Autor der Pressemeldung "Beschränkter Abzug von Kinderbetreuungskosten ist verfassungsgemäß" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.