05.10.2012 10:27 Uhr in Auto & Motorrad von Allgemeiner Deutscher Automobil Club (ADAC) e.V
Gefahr durch Wildwechsel
Kurzfassung: Gefahr durch Wildwechsel ADAC: Angepasst fahren und Abstand halten - Fast eine halbe Million Tiere landen jedes Jahr unter den Rädern 220 000 Rehe, etwa 12 000 Wildschweine und über 200 000 Hasen un ...
[Allgemeiner Deutscher Automobil Club (ADAC) e.V - 05.10.2012] Gefahr durch Wildwechsel
ADAC: Angepasst fahren und Abstand halten - Fast eine halbe Million Tiere landen jedes Jahr unter den Rädern
220 000 Rehe, etwa 12 000 Wildschweine und über 200 000 Hasen und Kaninchen kommen jedes Jahr unter die Räder. Mit Herbst-Beginn ist auf Deutschlands Straßen wieder vermehrt mit Wildwechsel zu rechnen. Für Autofahrer sind vor allem die Abend- und frühen Morgenstunden gefährlich. Insgesamt werden jährlich ca. 2 500 Verkehrsteilnehmer bei Wildunfällen verletzt.
Die Tiere sind zu dieser Jahreszeit auf Deckungssuche, da abgeerntete Felder an Wiesen oder Waldrändern keinen Schutz mehr bieten. Zur Futtersuche queren Schwarz- und Rotwild sowie Füchse oder Hasen immer wieder die Straßen. Besonders in der Dämmerung oder bei Nebel ist in den kommenden Wochen Vorsicht geboten. Für alle Verkehrsteilnehmer gilt: Mit angepasster Geschwindigkeit, vorausschauend und vorsichtig fahren, sowie immer ausreichend Abstand zum Vordermann halten. Taucht ein Reh am Straßenrand auf, sofort das Tempo reduzieren, denn einem Wildtier folgen meist mehrere. Scheint ein Zusammenprall unvermeidlich, auf keinen Fall ausweichen, sondern voll bremsen. Denn ein Baumunfall oder ein Frontalzusammenstoß mit einem anderen Auto haben viel schwerwiegendere Folgen als ein Wildunfall.
Kommt es dennoch zu einem Wildunfall, gilt: Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen, gegebenenfalls Verletzte versorgen und die Polizei verständigen. Die Polizei informiert den Revierinhaber, der das getötete oder verletzte Tier von der Straße nimmt und eine Unfallbescheinigung für die Schadenregulierung mit der Kaskoversicherung ausstellt.
Angefahrene Tiere sollten nach einem Unfall auf keinen Fall berührt werden, sie könnten auskeilen oder Krankheiten übertragen. Getötetes Wild mitzunehmen, ist strafbar und wird als Wilderei mit Geld- oder Haftstrafe bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs geahndet. Auch wenn ein Tier nur angefahren wurde und wieder verschwindet, ist die Polizei zu informieren. In solchen Fällen muss aus Gründen des Tierschutzes der Jäger das verletzte Tier suchen und es von seinen Schmerzen erlösen.
Kontakt:
Allgemeiner Deutscher Automobil Club (ADAC) e.V
Am Westpark 8
81373 München
Deutschland
Telefon: 089/ 76 76-0
Telefax: 089/76 76-87 01
Mail: presse@adac.de
URL: http://www.adac.de
ADAC: Angepasst fahren und Abstand halten - Fast eine halbe Million Tiere landen jedes Jahr unter den Rädern
220 000 Rehe, etwa 12 000 Wildschweine und über 200 000 Hasen und Kaninchen kommen jedes Jahr unter die Räder. Mit Herbst-Beginn ist auf Deutschlands Straßen wieder vermehrt mit Wildwechsel zu rechnen. Für Autofahrer sind vor allem die Abend- und frühen Morgenstunden gefährlich. Insgesamt werden jährlich ca. 2 500 Verkehrsteilnehmer bei Wildunfällen verletzt.
Die Tiere sind zu dieser Jahreszeit auf Deckungssuche, da abgeerntete Felder an Wiesen oder Waldrändern keinen Schutz mehr bieten. Zur Futtersuche queren Schwarz- und Rotwild sowie Füchse oder Hasen immer wieder die Straßen. Besonders in der Dämmerung oder bei Nebel ist in den kommenden Wochen Vorsicht geboten. Für alle Verkehrsteilnehmer gilt: Mit angepasster Geschwindigkeit, vorausschauend und vorsichtig fahren, sowie immer ausreichend Abstand zum Vordermann halten. Taucht ein Reh am Straßenrand auf, sofort das Tempo reduzieren, denn einem Wildtier folgen meist mehrere. Scheint ein Zusammenprall unvermeidlich, auf keinen Fall ausweichen, sondern voll bremsen. Denn ein Baumunfall oder ein Frontalzusammenstoß mit einem anderen Auto haben viel schwerwiegendere Folgen als ein Wildunfall.
Kommt es dennoch zu einem Wildunfall, gilt: Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen, gegebenenfalls Verletzte versorgen und die Polizei verständigen. Die Polizei informiert den Revierinhaber, der das getötete oder verletzte Tier von der Straße nimmt und eine Unfallbescheinigung für die Schadenregulierung mit der Kaskoversicherung ausstellt.
Angefahrene Tiere sollten nach einem Unfall auf keinen Fall berührt werden, sie könnten auskeilen oder Krankheiten übertragen. Getötetes Wild mitzunehmen, ist strafbar und wird als Wilderei mit Geld- oder Haftstrafe bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs geahndet. Auch wenn ein Tier nur angefahren wurde und wieder verschwindet, ist die Polizei zu informieren. In solchen Fällen muss aus Gründen des Tierschutzes der Jäger das verletzte Tier suchen und es von seinen Schmerzen erlösen.
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, 81373 München, Deutschland
Tel.: 089/ 76 76-0; http://www.adac.de
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