05.10.2012 17:18 Uhr in Energie & Umwelt von foodwatch
Prozess um Cholesterinsenker Becel pro.activ: Landgericht Hamburg eröffnet Verhandlung neu
Kurzfassung: Prozess um Cholesterinsenker Becel pro.activ: Landgericht Hamburg eröffnet Verhandlung neu - Widersprüchliche Aussagen von Unilever über Sicherheit seiner MargarineDas Landgericht Hamburg hat die V ...
[foodwatch - 05.10.2012] Prozess um Cholesterinsenker Becel pro.activ: Landgericht Hamburg eröffnet Verhandlung neu - Widersprüchliche Aussagen von Unilever über Sicherheit seiner Margarine
Das Landgericht Hamburg hat die Verhandlung gegen den Nahrungsmittelkonzern Unilever um den Cholesterinsenker Becel pro.activ heute neu eröffnet. Die Verbraucherorganisation foodwatch wirft dem Hersteller vor, Hinweise auf Nebenwirkungen der Margarine zu leugnen. Ziel der Klage ist es, die weitere Verbreitung der unwahren Aussage, nach der es "aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis" auf Nebenwirkungen von Becel pro.activ gebe, zu untersagen. Ursprünglich war heute mit einem Urteil gerechnet worden. Der Verkündigungstermin ist nun für den 14. Dezember angesetzt (Az 324 O 64/12).
"Unilever kann die Sicherheit seines Produktes nicht glaubhaft belegen, sondern verstrickt sich in Widersprüche", erklärte foodwatch-Klageführer Oliver Huizinga. "Gleichzeitig erweckt das Unternehmen den Eindruck, als gebe es noch nicht einmal Hinweise auf Nebenwirkungen - das ist unverantwortlich. Die Wiedereröffnung der Verhandlung zeigt, dass erheblicher Klärungsbedarf besteht."
An der Unbedenklichkeit der mit Pflanzensterinen angereicherten Margarine Becel pro.activ gibt es Zweifel:
Eine Reihe wissenschaftlicher Studien hat den Verdacht erhärtet, dass die der Margarine zugesetzten Pflanzensterine das verursachen können, was sie eigentlich verhindern sollen: Ablagerungen in den Gefäßen und damit ein erhöhtes Risiko auf Herzkrankheiten.
Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat sich daher für eine Neubewertung von Pflanzensterinen und gegen jede weitere Zulassung neuer Pflanzensterin-angereicherter Lebensmitteltypen ausgesprochen. Gesunde Menschen ohne Cholesterinproblem warnt das BfR ausdrücklich vor dem Verzehr von Produkten wie Becel pro.activ.
In der mündlichen Verhandlung am 17. August bestätigte Unilever vor Gericht, dass Lebensmittel mit hochkonzentrierten Pflanzensterinen zu Ablagerungen in den Gefäßen führen können.
Als Kronzeugen für die angebliche Nicht-Existenz von Nebenwirkungen zieht Unilever den Gießener Wissenschaftler Prof. Hans-Ulrich Klör heran - dieser wird am 2. Oktober 2012 in der Berliner Zeitung jedoch damit zitiert, dass das Risiko für Nebenwirkungen bei Pflanzensterin-Produkten lediglich "deutlich geringer" als bei anderen Produkten oder Medikamenten sei. Implizit ist damit gesagt, dass bei solchen Lebensmitteln doch Nebenwirkungen möglich sein können.
Dennoch hatte Unilever - unter anderem in einer Presseerklärung - Prof. Klör damit zitiert, dass es "aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis" auf Nebenwirkungen gebe. Gegen die Verbreitung dieser irreführenden Aussage richtet sich die Unterlassungsklage von foodwatch.
Aus Sicht von foodwatch handelt es sich bei der Leugnung von Hinweisen auf Nebenwirkungen um eine nachweislich unwahre Tatsachenbehauptung. In der mündlichen Verhandlung im August hatte das Gericht jedoch dazu tendiert, die Aussage des Wissenschaftlers lediglich als Meinungsäußerung und nicht als Tatsachenbehauptung einzustufen - womit es nicht zur Überprüfung der Aussage auf ihren Wahrheitsgehalt käme. "Jetzt steht die Frage im Raum: Kann belegt werden, dass Unilever und ein Wissenschaftler in den Publikationen von Unilever wider besseres Wissen Hinweise auf Nebenwirkungen geleugnet haben - denn dann wäre die Aussage selbst als Meinungsäußerung nicht zulässig", sagte foodwatch-Klageführer Oliver Huizinga.
foodwatch forderte Unilever auf, die kritischen Studien nicht länger zu ignorieren und Becel pro.activ nicht mehr frei verkäuflich im Handel anzubieten, sondern allenfalls noch auf ärztliches Rezept in der Apotheke. "Ein solches Produkt hat im Supermarkt nichts verloren", so Oliver Huizinga. "Hätte der Hersteller nicht nur den Umsatz, sondern auch die Gesundheit seiner Kunden im Blick, würde er für die Margarine ein arzneimittelrechtliches Zulassungsverfahren durchlaufen und die Sicherheit in klinischen Langzeitstudien erforschen, bevor er sie Menschen zum Frühstück empfiehlt."
Link:
Informationen zu Becel pro.activ: http://www.abgespeist.de/becel_proactiv
Redaktionelle Hinweise:
foodwatch-Klageschrift: http://bit.ly/O1VE27
Weitere Informationen zur Klage: http://bit.ly/NfW3Q9
Bildmaterial unter www.foodwatch.de/material-abgespeist
Kontakt:
foodwatch
Brunnenstr. 181
10119 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 / 240476-0
Telefax: 030 / 240476-26
Mail: info@foodwatch.de
URL: http://www.foodwatch.de
Das Landgericht Hamburg hat die Verhandlung gegen den Nahrungsmittelkonzern Unilever um den Cholesterinsenker Becel pro.activ heute neu eröffnet. Die Verbraucherorganisation foodwatch wirft dem Hersteller vor, Hinweise auf Nebenwirkungen der Margarine zu leugnen. Ziel der Klage ist es, die weitere Verbreitung der unwahren Aussage, nach der es "aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis" auf Nebenwirkungen von Becel pro.activ gebe, zu untersagen. Ursprünglich war heute mit einem Urteil gerechnet worden. Der Verkündigungstermin ist nun für den 14. Dezember angesetzt (Az 324 O 64/12).
"Unilever kann die Sicherheit seines Produktes nicht glaubhaft belegen, sondern verstrickt sich in Widersprüche", erklärte foodwatch-Klageführer Oliver Huizinga. "Gleichzeitig erweckt das Unternehmen den Eindruck, als gebe es noch nicht einmal Hinweise auf Nebenwirkungen - das ist unverantwortlich. Die Wiedereröffnung der Verhandlung zeigt, dass erheblicher Klärungsbedarf besteht."
An der Unbedenklichkeit der mit Pflanzensterinen angereicherten Margarine Becel pro.activ gibt es Zweifel:
Eine Reihe wissenschaftlicher Studien hat den Verdacht erhärtet, dass die der Margarine zugesetzten Pflanzensterine das verursachen können, was sie eigentlich verhindern sollen: Ablagerungen in den Gefäßen und damit ein erhöhtes Risiko auf Herzkrankheiten.
Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat sich daher für eine Neubewertung von Pflanzensterinen und gegen jede weitere Zulassung neuer Pflanzensterin-angereicherter Lebensmitteltypen ausgesprochen. Gesunde Menschen ohne Cholesterinproblem warnt das BfR ausdrücklich vor dem Verzehr von Produkten wie Becel pro.activ.
In der mündlichen Verhandlung am 17. August bestätigte Unilever vor Gericht, dass Lebensmittel mit hochkonzentrierten Pflanzensterinen zu Ablagerungen in den Gefäßen führen können.
Als Kronzeugen für die angebliche Nicht-Existenz von Nebenwirkungen zieht Unilever den Gießener Wissenschaftler Prof. Hans-Ulrich Klör heran - dieser wird am 2. Oktober 2012 in der Berliner Zeitung jedoch damit zitiert, dass das Risiko für Nebenwirkungen bei Pflanzensterin-Produkten lediglich "deutlich geringer" als bei anderen Produkten oder Medikamenten sei. Implizit ist damit gesagt, dass bei solchen Lebensmitteln doch Nebenwirkungen möglich sein können.
Dennoch hatte Unilever - unter anderem in einer Presseerklärung - Prof. Klör damit zitiert, dass es "aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis" auf Nebenwirkungen gebe. Gegen die Verbreitung dieser irreführenden Aussage richtet sich die Unterlassungsklage von foodwatch.
Aus Sicht von foodwatch handelt es sich bei der Leugnung von Hinweisen auf Nebenwirkungen um eine nachweislich unwahre Tatsachenbehauptung. In der mündlichen Verhandlung im August hatte das Gericht jedoch dazu tendiert, die Aussage des Wissenschaftlers lediglich als Meinungsäußerung und nicht als Tatsachenbehauptung einzustufen - womit es nicht zur Überprüfung der Aussage auf ihren Wahrheitsgehalt käme. "Jetzt steht die Frage im Raum: Kann belegt werden, dass Unilever und ein Wissenschaftler in den Publikationen von Unilever wider besseres Wissen Hinweise auf Nebenwirkungen geleugnet haben - denn dann wäre die Aussage selbst als Meinungsäußerung nicht zulässig", sagte foodwatch-Klageführer Oliver Huizinga.
foodwatch forderte Unilever auf, die kritischen Studien nicht länger zu ignorieren und Becel pro.activ nicht mehr frei verkäuflich im Handel anzubieten, sondern allenfalls noch auf ärztliches Rezept in der Apotheke. "Ein solches Produkt hat im Supermarkt nichts verloren", so Oliver Huizinga. "Hätte der Hersteller nicht nur den Umsatz, sondern auch die Gesundheit seiner Kunden im Blick, würde er für die Margarine ein arzneimittelrechtliches Zulassungsverfahren durchlaufen und die Sicherheit in klinischen Langzeitstudien erforschen, bevor er sie Menschen zum Frühstück empfiehlt."
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Informationen zu Becel pro.activ: http://www.abgespeist.de/becel_proactiv
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foodwatch-Klageschrift: http://bit.ly/O1VE27
Weitere Informationen zur Klage: http://bit.ly/NfW3Q9
Bildmaterial unter www.foodwatch.de/material-abgespeist
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