07.10.2012 14:52 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied mit Urteil vom 30.04.2012 (AZ: 5 Sa 687/11), dass Personalgespräche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einem besonderen Vertrauensverhältnis unterliegen.
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Autor der Pressemeldung "Kündigung wegen Tonaufzeichnung bei Personalgespräch rechtmäßig" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.