Grauer Kapitalmarkt: Bruederle fuehrt Schaeuble und Aigner am Nasenring durch die Manege

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 17.02.2011
Pressemitteilung vom: 17.02.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zur Einigung zwischen Bundesfinanzminister Schaeuble und Bundeswirtschaftsminister Bruederle ueber die kuenftige Regulierung des Grauen Kapitalmarkts erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Sieling: ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 17.02.2011] Grauer Kapitalmarkt: Bruederle fuehrt Schaeuble und Aigner am Nasenring durch die Manege


Zur Einigung zwischen Bundesfinanzminister Schaeuble und Bundeswirtschaftsminister Bruederle ueber die kuenftige Regulierung des Grauen Kapitalmarkts erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Sieling:

Bundeswirtschaftsminister Bruederle hat sich mit Unterstuetzung der gewerblichen Finanzdienstleister innerhalb der Bundesregierung auf ganzer Linie durchgesetzt. Zwar sollen anlegerschuetzende Bestimmungen in die Gewerbeordnung uebernommen werden, doch die Aufsicht fuer den Vertrieb von Produkten des Grauen Kapitalmarkts bleibt bei den Gewerbebehoerden. Der urspruengliche Vorschlag von Bundesfinanzminister Schaeuble, diese Aufgabe der Bundesanstalt fuer Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu uebertragen, ist damit vorlaeufig gescheitert.

Die heutige Einigung ist nicht zuletzt eine Ohrfeige fuer Bundesverbraucherministerin Aigner. Noch im Dezember 2010 lehnte sie mit Unterstuetzung der Landesverbraucherminister die gewerberechtliche Loesung ab und forderte grossspurig, die Finanzaufsicht bei der BaFin zu konzentrieren. Offensichtlich haben weder dieser Vorschlag noch die Ministerin in der Ressortabstimmung eine Rolle gespielt.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich weiterhin fuer eine Regulierung des Grauen Kapitalmarkts einsetzen, die den Ansatz des Bundesfinanzministeriums weiterentwickelt, den Vertrieb der Graumarktprodukte der Aufsicht der BaFin zu unterstellen.
Berechtigten Interessen der gewerblichen Finanzdienstleister ist durch eine eingeschraenkte Anwendung des Kreditwesengesetzes Rechnung zu tragen. Andernfalls bliebe das von der Bundesregierung versprochene einheitlich hohe Anlegerschutzniveau eine Fiktion. Denn nur mit einer wirksamen Aufsicht auch ueber die rund 80.000 freien Vermittler laesst sich Verbraucherschutz bei der Anlageberatung und -vermittlung in Deutschland sicherstellen. Die Gewerbeaufsichtsaemter in Deutschland sind mit dieser Aufgabe personell ueberfordert.

Bleibt zu hoffen, dass sich die Finanzpolitiker der CDU/CSU im Deutschen Bundestag, die erkennbar Sympathie fuer eine "KWG-Light-Loesung" hegen, noch nicht endgueltig mit der geplanten gewerberechtlichen Regelung abgefunden haben.
Bisweilen aber fuehren die Vertreter der FDP Finanzminister Schaeuble und Verbraucherministerin Aigner am Nasenring durch die Manege. Die Verbraucherinnen und Verbraucher bleiben dabei wieder einmal auf der Strecke.


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