08.10.2012 17:36 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Bundestag

Erklärung des 2. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages (NSU) zu der Aktenzulieferung aus Thüringen und zur Presseberichterstattung über e

Kurzfassung: Erklärung des 2. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages (NSU) zu der Aktenzulieferung aus Thüringen und zur Presseberichterstattung über eine Unterrichtung des Ausschusses durch das Bun ...
[Deutscher Bundestag - 08.10.2012] Erklärung des 2. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages (NSU) zu der Aktenzulieferung aus Thüringen und zur Presseberichterstattung über eine Unterrichtung des Ausschusses durch das Bundesministerium des Innern

Zu der Kritik an der Zulieferung von Akten vom Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz an den Bundestagsuntersuchungsausschuss erklären der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und die Obleute:
Die Obleute des 2. Untersuchungsausschusses begrüßen die Kooperationsbereitschaft der Thüringer Landesregierung mit dem NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages und weisen die Kritik an Innenminister Geibert zurück. Durch die Übersendung der Akten an die Geheimschutzstelle des Bundestages und vollständige Einstufung der Akten als GEHEIM hat Thüringen ein hohes Schutzniveau gewährleistet. Die Obleute gehen davon aus, dass die in der Verfassungsschutzbehörde eines Landes im Rahmen des Verfassungsschutzverbundes aufgelaufenen Informationen in der Verfügungsbefugnis dieses Landes sind. Dies entspricht auch der vom Bundesinnenministerium im März 2012 gegenüber dem Vorsitzenden geäußerten Auffassung.
Zum weiteren Vorgehen haben die Obleute Folgendes beschlossen:
1.Die dem 2. Untersuchungsausschuss vom Innenministerium des Freistaats Thüringen am 28. September 2012 zugeleiteten Auswertungsakten des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz werden nicht zurückgesandt.
2.Die Obleute vereinbaren, freiwillig auf eine Einsichtnahme in diese Akten bis zur nächsten Sitzung des Untersuchungsausschusses am 18. Oktober 2012 zu verzichten.
3.Die Obleute empfehlen dem Untersuchungsausschuss, einen Ermittlungsbeauftragten zum Vorsichten dieser Akten zu bestellen.
4.Auch diejenigen Akten, die der Ermittlungsbeauftragte dem Ausschuss nicht zur Kenntnisnahme empfehlen wird, sollen von den Untersuchungsausschussmitgliedern - ggf. mit Schwärzungen - eingesehen werden können. Die Länder werden gebeten, bis zum 31. Oktober 2012 ein Verfahren vorzuschlagen, das die zeitnahe Einsichtnahme durch die Abgeordneten unter Wahrung von Geheimschutzbelangen sicherstellt.
Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und die Obleute des 2. Untersuchungsausschusses sind verwundert, den Inhalt von Berichten des Bundesinnenministeriums an den Ausschuss aus den Medien zu erfahren, bevor diese im Ausschuss eingetroffen sind.
Weder die in dem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel: "V-Mann-Suche aufgegeben" genannte Unterrichtung des Ausschusses über die Aufklärung eines Hinweises auf eine mögliche V-Mann-Eigenschaft von Ralf Wohlleben, noch das in der Süddeutschen Zeitung unter der Überschrift "Dummheit im Dienst" erwähnte Untersuchungsergebnis zur Schredder-Affäre sind dem Ausschuss vor der Veröffentlichung zugegangen.
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