09.10.2012 09:04 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Grundsätzlich soll der Nachweis der Erbeneigenschaft über die Vorlage eines Testaments im Original erbracht werden. Wie das OLG Naumburg (Beschluss vom 29.03.2012, AZ: 2 Wx 60/11) nun entschied, kann in Einzelfällen jedoch auch eine Fotokopie des Testaments ausreichen um die Erbenstellung zu belegen.
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Autor der Pressemeldung "Die Fotokopie eines Testaments kann als Nachweis der Erbeneigenschaft genügen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.