Ehevertrag und Scheidungsvereinbarung- Kosten

In der Beratungspraxis der Münchener Familienrechtskanzlei von Luxburg & von Luxburg werden regelmäßig Missverständnisse über die Kosten eines Ehevertrages ausgeräumt. Ein aktueller Beschluss des OLG Köln lädt zu einem Überblick ein.
Kurzfassung: Wie die Notarkosten sind in der Kostenordnung geregelt: Wenn Gütertrennung vereinbart wird, richtet sich der Geschäftswert nach dem Gesamtwert des Vermögens beider Ehegatten. Kostengünstiger sind Regelungen von Zugewinnausgleichsansprüchen.
[von Luxburg & von Luxburg - 09.10.2012] Es naht der 12.12.12 und damit ein Ansturm Heiratswilliger auf die Standesämter. Nur wenige Brautpaare schließen einen Ehevertrag. Dabei können in einem solchen Vertrag faire und ausgewogene Regelungen getroffen werden, die die Grundlage für ein ehelichen Zusammenleben bilden - wie auch eine etwaigen Scheidung - gütlich regeln.

Gerade bei jungen Eheschließenden sind Eheverträge wenig beliebt.Die juristische Form wird als unromantisch erlebt. Man fürchtet die Auseinandersetzung mit dem Thema "Ende der Ehe". Dabei lohnt es sich, dass sich Heiratswillige mit dem Vorteil eine Ehevertrages beschäftigen. Mit Kreativität und Fairness lassen sich Regelungen finden, die den individuellen Gegebenheiten weit besser gerecht werden, als die zwangsläufig pauschalen gesetzlichen Vorschriften.

Eheverträge können vor oder während der Ehe geschlossen werden, auch nach der Trennnung. Dann spricht man von Trennungsvereinbarung oder auch je nach Situation von Scheidungsvereinbarung.

Es empfiehlt sich, sich über die beim Notar anfallenden Kosten für Eheverträge oder Scheidungsvereinbarungen zu informieren.

Dies hatten die Beteiligten in einem Fall versäumt, der dem Oberlandesgericht (OLG) Köln zur Entscheidung vorlag (Beschluss v. 28.03.2011, Az 2Wx 63/11). Hier hatten die Ehegatten in einem Ehevertrag Absprachen zum Kindesunterhalt, Sorgerecht/ Umgangsrecht, Ehegattenunterhalt, Erbrecht, Pflichtteilsrecht und zum Hausrat beurkunden lassen. Zudem hatten die Beteiligten die Gütertrennung (statt des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft) vereinbart.

Der beauftragte Notar stellte jedem Ehegatten 2.946,14 EUR in Rechnung - basierend auf einem Geschäftswert von 1.593 Mio. EUR. Zu Recht, entschied zunächst das Landgericht und im Verlaufe des Beschwerdeverfahrens sodann auch das OLG Köln, denn wie Eheverträge zu berechnen sind, ist gesetzlich detailliert geregelt: Die zusammengerechneten Werte der gegenwärtigen Vermögen beider Ehegatten sind ausschlaggebend für den sogenannten "Geschäftswert". Im vorliegenden Fall hatte der Notar mit 1.593 Mio. EUR korrekt das Gesamtvermögen der Vertragsschließenden erfasst.

Die Höhe der Notargebühren ist nämlich unabhängig vom Schwierigkeitsgrad und von dem Arbeitsaufwand der Sache.

Die Höhe der Notargebühren ist unabhängig vom Schwierigkeitsgrad und vom Arbeitsaufwand der Sache. Der Notar ist an die gesetzlichen Gebühren gebunden. Wohl aber geht die Empfehlung der RAe von Luxburg & von Luxburg dahin, genau zu überlegen, ob überhaupt Gütertrennung vereinbart werden soll. In vielen Fällen ist es sinnvoll, den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft beizubehalten, aber Regelungen über die Modalitäten der Zugewinnausgleichzahlungen zu treffen und zu vereinbaren, dass für den Fall der Ehescheidung keinen weiteren Zugewinnausgleichsansprüche gegeben sind. Typisch sind auch Paketlösungen mit Verrechnung von Unterhaltsabfindung und Zugewinnausgleich.
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von Luxburg & von Luxburg
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Harro Graf von Luxburg wurde 1976 in München gegründet. Seit 1979 bilden das Familienrecht und die einvernehmliche, vertraglichgestaltete Scheidung der Ehe den Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. 1992 gründete Rechtsanwalt Harro Graf von Luxburg den "Verein Humane Trennung und Scheidung" e.V. (VHTS). Seitdem ist er Vorsitzender des Vereins.

Der Verein Humane Trennung und Scheidung hat es sich zum Ziel gesetzt, den Scheidungsbetroffenen nicht nur juristisch, sondern auch persönlich durch die Scheidungsphase zu helfen. Im Rahmen des Vereines hält Rechtsanwalt von Luxburg regelmäßig Vorträge über alle Rechtsfragen zum Thema Ehescheidung in München und im Münchner Umland.

Er ist Autor mehrerer Bücher zum Thema Scheidung und veröffentlicht zahlreiche Broschüren, die den Betroffenen bei Trennung und Scheidung Orientierung geben und über Ablauf und Gestaltungsmöglichkeiten einer Scheidung informieren. Rechtsanwalt Graf von Luxburg verfügt über jahrzehntelange Erfahrung auf dem Gebiet des Familienrechts. Er hat eine Ausbildung als Mediator absolviert. Ständige Fort- und Weiterbildungen sichern Qualität und Kompetenz.
von Luxburg & von Luxburg, Herr Harro von Luxburg
Goethestr. 68, 80336 München, Deutschland
Tel.: 089/5442340; http://www.ravonluxburg.de
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