09.10.2012 11:51 Uhr in Computer & Internet von Deutscher Bundestag

Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie

Kurzfassung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und TechnologieZeit: Montag, 15. Oktober 2012, 14 bis 16 Uhr Ort: Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2 600 Öffentliche Anhörung zumGesetzentwurf der B ...
[Deutscher Bundestag - 09.10.2012] Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie

Zeit: Montag, 15. Oktober 2012, 14 bis 16 Uhr
Ort: Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2 600
Öffentliche Anhörung zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas
BT-Drucksache 17/10060
Die Liste der Sachverständigen:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft Eex European Energy Exchange AG Uniti Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e. V. EFET Verband Deutscher Gas- und Stromhändler e. V. Bundeskartellamt Monopolkommission BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. 8KU Büro Berlin Prof. Dr. rer. pol. Uwe Leprich, Hochschule für Technik und Wirtschaft (Saarbrücken) Prof. Dr. Fritz Helmedag, TU Chemnitz BundesnetzagenturDa im Sitzungssaal nur eine beschränkte Anzahl von Besucherplätzen bereitsteht, werden interne und externe Besucher gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie unter wirtschaftsausschuss@bundestag.de anzumelden. Externe Besucher werden gebeten, ihr Geburtsdatum anzugeben.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
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Deutscher Bundestag Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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