10.10.2012 06:12 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Die Chancen stehen gut für Clerical Medical Anleger
Die Chancen stehen gut für Clerical Medical AnlegerKurzfassung: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einer Vielzahl von Fällen anlegerfreundlich. Anleger hatten den englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) verklagt und hinsichtlich des beanspruchten Schadenersatzes Recht bekommen.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 10.10.2012] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Durch die Entscheidung des BGH zum Thema CMI (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) wurden zahlreiche der in jüngster Vergangenheit erlassenen Urteile von diversen Oberlandesgerichten bestätigt in denen zugunsten der CMI-Anleger entschieden wurde.
Die Karlsruher Richter verwiesen die von ihnen zu überprüfenden Urteile zur Sachverhaltsaufklärung an die Oberlandesgerichte zurück. Die Richter sollen aber die Haftung von CMI deutlich dargestellt haben, sodass die Gerichte der unteren Instanzen hier wohlmöglich keine großen Änderungen mehr beschließen werden können.
Auch hinsichtlich der Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen entschied der BGH, dass CMI unabhängig von dem jeweiligen Wert der Versicherung, seinen Kunden im Regelfall die ursprünglich zugesicherten Ausschüttungen aus ihren Versicherungen zahlen soll.
Der BGH urteilte, dass die von den Anlegern geltend gemachten Schadenersatzansprüche nicht allein aufgrund des Vorliegens der Auszahlungsansprüche zurückgewiesen werden dürften. Für die Begründung des notwendigen Schadens der Anleger genüge bereits, dass der von den Anlegern abgeschlossene Vertrag wirtschaftliche Nachteile in sich berge.
Ebenso bestätigten die Karlsruher Richter die bereits von einigen Oberlandesgerichten festgestellte Verletzung von Aufklärungspflichten durch CMI. Der BGH gibt zur Begründung an, dass CMI die bestehenden Aufklärungspflichten vor allem dadurch verletzt haben soll, indem die Anleger nicht hinreichend über die Funktionsweise der Versicherung aufgeklärt worden seien und ihnen zudem ein falsches Bild von den zu erwartenden Renditen gemacht worden sei.
Der BGH unterschied in seinen Entscheidungen nicht zwischen den verschiedenen Modellen von CMI. So dürfte die Rechtsprechung über die sogenannten Hebelmodelle - wie zum Beispiel EuroPlan und Profit Plan Noble - hinaus, auf jeden bei CMI geschlossenen "Wealthmaster-Noble-Vertrag" angewendet werden können.
Aufgrund der nun ergangenen Urteile sind die Aussichten der betroffenen Anleger noch einmal verbessert worden.
Betroffene Anleger sollten nach dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung, ihre rechtlichen Möglichkeiten in Bezug auf etwaige Schadensersatzansprüche von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, wenn sie sich falsch beraten fühlen.
http://www.grprainer.com/Clerical-Medical.html
Die Karlsruher Richter verwiesen die von ihnen zu überprüfenden Urteile zur Sachverhaltsaufklärung an die Oberlandesgerichte zurück. Die Richter sollen aber die Haftung von CMI deutlich dargestellt haben, sodass die Gerichte der unteren Instanzen hier wohlmöglich keine großen Änderungen mehr beschließen werden können.
Auch hinsichtlich der Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen entschied der BGH, dass CMI unabhängig von dem jeweiligen Wert der Versicherung, seinen Kunden im Regelfall die ursprünglich zugesicherten Ausschüttungen aus ihren Versicherungen zahlen soll.
Der BGH urteilte, dass die von den Anlegern geltend gemachten Schadenersatzansprüche nicht allein aufgrund des Vorliegens der Auszahlungsansprüche zurückgewiesen werden dürften. Für die Begründung des notwendigen Schadens der Anleger genüge bereits, dass der von den Anlegern abgeschlossene Vertrag wirtschaftliche Nachteile in sich berge.
Ebenso bestätigten die Karlsruher Richter die bereits von einigen Oberlandesgerichten festgestellte Verletzung von Aufklärungspflichten durch CMI. Der BGH gibt zur Begründung an, dass CMI die bestehenden Aufklärungspflichten vor allem dadurch verletzt haben soll, indem die Anleger nicht hinreichend über die Funktionsweise der Versicherung aufgeklärt worden seien und ihnen zudem ein falsches Bild von den zu erwartenden Renditen gemacht worden sei.
Der BGH unterschied in seinen Entscheidungen nicht zwischen den verschiedenen Modellen von CMI. So dürfte die Rechtsprechung über die sogenannten Hebelmodelle - wie zum Beispiel EuroPlan und Profit Plan Noble - hinaus, auf jeden bei CMI geschlossenen "Wealthmaster-Noble-Vertrag" angewendet werden können.
Aufgrund der nun ergangenen Urteile sind die Aussichten der betroffenen Anleger noch einmal verbessert worden.
Betroffene Anleger sollten nach dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung, ihre rechtlichen Möglichkeiten in Bezug auf etwaige Schadensersatzansprüche von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, wenn sie sich falsch beraten fühlen.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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